Ende des Dauerstreits? ZDF und ARD gehen auf Verleger zu

5
42
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

BDZV, ARD, ZDF und Deutschlandradio einigen sich mit Zeitungsverlegern auf ein neues Telemediengesetz und akzeptieren das Verbot der Presseähnlichkeiten. Stattdessen konzentriere man sich nun auf audiovisuelle Inhalte.

Wie „Horizont“ berichtet, einigten sich Verleger und Vertreter von BDZV, ARD, ZDF und Deutschlandradio auf ein neues Telemediengesetz. Dabei akzeptieren die Öffentlich-Rechtlichen künftig das Verbot der Presseähnlichkeit. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf ihr Digitalangebot.

Während längere Texte ohne Sendebezug aus dem Angebot gänzlich verschwinden, müssen sich Websites und Apps von ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig komplett auf audiovisuelle Inhalte umstellen. Im Gegenzug dürfen journalistische Inhalte länger in den Mediatheken eingestellt bleiben. Für außergerichtliche Lösungen bei Streitfragen sieht das neue Einigungsmodell eine Schiedsstelle vor.
 
Der juristische Streit zwischen Verlegern und Öffentlich-Rechtlichen schwelt bereits seit 2011. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sieht in Online Angeboten wie der Tagesschau-APP eine kostenlose – da gebührenfinanzierte – Konkurrenz. Andere Digitalangebote, welche sich beispielsweise durch Paywalls finanzieren müssten, erhielten dadurch einen Wettbewerbsnachteil. Über letzte Details des neuen Telemediengesetzes müssen nun noch die Ministerpräsidenten der Länder diskutieren.

[ds]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

5 Kommentare im Forum

  1. Dürften ARD und ZDF denn gegen zusätzliches Geld, presseähnliche Angebote machen? Wenn diese also NICHT durch Rundfunkgebühren bezahlt wurden, sondern sich selber tragen? Die App vom deutschen Wetterdienst geht ja einen ähnlichen Weg...
Alle Kommentare 5 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum