Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Zwei Warnungen, dann eine Strafe – so sollen Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet eingedämmt werden. Eine Studie des Wirtschaftsministeriums hält ein solches Vorgehen für möglich. Kritiker hingegen sprechen von einem „vollkommen unsinnigen“ Modell.

Nach jahrelanger Verzögerung will die Regierung zu einer Neufassung im Urheberrecht gelangen. Dazu legte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag eine Studie vor, die bei Verstößen eine Kombination von „Prävention und Repression“ empfiehlt.
 
Die Autoren untersuchen die bisher in Europa umgesetzten Modelle mit gezielten Warnungen bei Verstößen und kommen zu dem Schluss, dass „ein aufklärendes Warnhinweismodell“ in Verbindung mit verbindlichen Auskünften von Internet-Providern zu Nutzerdaten als rechtlich zulässig zu bewerten sei.
 
Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), begrüßte das Papier, das von der Forschungsstelle für Medienrecht an der Fachhochschule Köln erstellt wurde. Dies sei eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion „in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie“. Auf der Basis dieser Erkenntnisse solle es noch im ersten Halbjahr zu einer Entscheidung kommen.

Neben der rechtlichen Bewertung wurden für die Studie auch die technischen Möglichkeiten geprüft. Dabei kamen die Verfasser zu dem Schluss, dass eine konkrete Rechtsverletzung mit einer eindeutigen Zuordnung zu einer bestimmten IP-Adresse nur für Peer-to-Peer-Netze nachzuweisen sei.
 
In solchen Netzen wie eMule oder Gnutella stellen die Teilnehmer eine wechselseitige Verbindung her, über die Daten sowohl anderen bereitgestellt als auch heruntergeladen werden. „Andere Technologien bleiben derzeit aus technischen Gründen außen vor, so dass unrechtmäßiges Verhalten im Internet von vorne herein nur in begrenztem Rahmen überhaupt erfasst werden kann“, heißt es in der Studie.
 
Als „vollkommen unsinnig“ kritisierte hingegen der Verein Digitale Gesellschaft die Einführung eines solchen Warnmodells. Mit der Einbeziehung von Internet-Providern werde ein ehernes Prinzip im Internet durchbrochen, wonach der Provider nicht für die transportierten Inhalte haftbar sei und sich ausdrücklich nicht um diese kümmern solle, erklärte der Vereinsvorsitzende Markus Beckedahl.
 
„Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken“, fügte Beckedahl hinzu. Die Digitale Gesellschaft stellte der Studie einen eigenen „Schattenbericht“ entgegen, wonach bestehende Warnmodelle in Frankreich, Großbritannien und Irland zeigten, „dass die Maßnahme erhebliche grund- und datenschutzrechtliche Probleme aufwirft“.
 
Bedenken wurden auch innerhalb der FDP-Fraktion laut. Der Abgeordnete Sebastian Blumenthal, wie Beckedahl Mitglied der Internet-Enquete-Kommission des Bundestags betonte, dass ein „Three-Strikes-Modell“ mit einer Bestrafung nach zwei Verwarnungen ebenso wie Netzsperren kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sei. „Berechtigte Schutzinteressen der Urheber werden wir deshalb jedoch nicht vernachlässigen.“[dpa/su]

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44 Kommentare im Forum

  1. AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht Nein, danke. So einen Mist brauchen wir nicht. Weg mit dem Urheberrechts-Müll. Das ist ein Relikt aus der Steinzeit des vorigen Jahrtausends!
  2. AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht Ohne Worte... Unglaubliche Erkenntnis, warum nur beauftragt mich keiner mit einer solchen Studie, schätze ich könnte diese Erkenntnis für 1% der Kosten abliefern, wahrscheinlich auch noch fachlich fundierter? Hier wird's endgültig absurd, da sieht man mal wieder, was für offensichtlich uninformierte Geldverbrenner in diesem Land regelmäßig am Ruder sind. Die Uninformiertheit werfe ich ihnen dabei gar nicht vor, aber die Tatsache, dass sie lieber die lukrativen Pöstchen unter ihnen an Parteimitglieder anstatt an Fachleute vergeben, aber dafür sauteure Studien in Auftrag geben. Vollkommen triviale "Erkenntnisse" werden als "breaking news" verkauft, und für die "Entscheidung" wird dann nochmal 6 Monate Geld verbrannt. Mahlzeit! Danke!
  3. AW: Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht Die letzten Urheberrechtsverletzer bei mir war ausgerechnet die VG Media !
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