EuGH: Nutzer von illegalen Streams können belangt werden

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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In einer Grundsatzentscheidung stellte der Europäische Gerichtshof fest, dassNutzer illegaler Streaming-Angebote künftig belangt werden können.

Es ging eigentlich um die Nutzer des kommerziellen Anbieters vom „Filmspeler“ aus den Niederlanden. Das ist eine Multimedia-Box, die mit dem Fernseher verlinkt wird und mit der auch illegal angebotene Filme per Stream angesehen werden können. Ein niederländisches Gericht sollte nun entscheiden, ob dadurch ein Urheberrechtsverletzung begangen wird oder nicht. Immerhin war ja nur das Ansehen des Streams möglich und nicht der Download. Bis dato gingen viele Rechtsexperten davon aus, dass das Ansehen nicht belangt werden könne, da es sich um den Sonderfall der „vorübergehenden“ sowie der „flüchtigen und begleitenden“ Handlung handelt. Das Gericht aus den Niederlanden bat den Europäischen Gerichtshof um ein Grundsatzurteil. Das wurde nun gefällt.

Der EuGH erklärte für den konkreten Fall, dass das Angebot eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, weil die Box geschützte Werke der Öffentlichkeit zugänglich macht. Zwar sei die Vervielfältigung „flüchtig“, schade jedoch den Rechteinhabern, denn die Nutzer würden nicht für die Werke zahlen. Die Entscheidung über die Multimedia-Box lässt sich nach der Meinung des auf IT-Recht spezialisierten Anwalts Christian Solmecke eins zu eins auf Computer übertragen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
 
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass Streaming-Nutzer den Vorsatz hätten, umsonst Filme zu sehen, für die eigentlich gezahlt werden müsse. Sie erkennen also auch, ob es sich um legales oder illegales Streaming-Angebot handele. Das sei ein nicht normaler Akt und nicht vergleichbar mit dem Surfen, bei dem man ausversehen auf eine illegale Seite stößt. Somit ist das Argument der „vorübergehenden“ oder „flüchtigen“ Handlung nicht gültig.
 
Ob nun allerdings eine große Abmahnwelle kommt, ist fraglich. Die IP-Adressen von Streaming-Nutzern sind nämlich nicht so leicht zu bekommen. Auch sollten die Kosten für eine Abmahnung wesentlich geringer ausfallen, da die Streaming-Datei ja nicht an Dritte weiter verbreitet wird. [tk]

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51 Kommentare im Forum

  1. Wer bei solchen "Diensten" seine persönlichen Daten zur Anmeldung/Registrierung hinterlegt und dafür dann auch noch Geld bezahlt, ist selbst schuld. Gruß Holz (y)
  2. Meist werden die IPs von diesen "Anbietern" nicht geloggt. Zudem wird ein Streamnutzer nicht zum Anbieter (wie bei FS dies ist) und somit ist er für den Berufsstand der Abzockarschwälte uninteressant. Aktuell glaube ich 150€ Abmahngrenze + Schaden pro Film (5€)
  3. Die IP nicht, aber über die eMail-Adresse, die man mindestens zur Registrierung braucht, könnte man den Nutzer ermitteln. Ich habe früher auch schon so eine Plattform gesehen, da musste man sich mit vollem Namen und Adresse registrieren! Sollte alles sicher sein, Server in der Türkei, ja ja. Gruß Holz (y)
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