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  • Hintergrund • Europaweites Pay-TV

  • EU-Urteil sorgt für Wirbel im Pay-TV-Markt

 erstellt am 17.05.2011 von Ricardo Petzold

Bei Pay-TV-Anbietern in Europa könnte bald das große Zähneklappern einsetzen. Schuld daran ist die Wirtin eines Pubs im südenglischen Portsmouth. Sie könnte mit ihrer Klage das Bezahlfernsehen in Europa revolutionieren.

 
 

Die Geschäfte von Fußballklubs und TV-Sendern in Europa stehen dank der Europäischen Union wahrscheinlich vor einer revolutionären Umwälzung. Der Grund für diese Vermutung ist ein Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die englische Premier League. Der Fußballverband hatte Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt.
Murphy hatte in ihrer Kneipe mit einer günstig in Griechenland gekauften Satellitendecoderkarte Fußball gezeigt. Der Grund für den Einsatz der entsprechenden Karte war naheliegend: Die Gebühren, um die Premier-League-Spiele über den britischen Pay-TV-Anbieter BSkyB zu zeigen, belaufen sich für Pubs teilweise auf über 1 000 Pfund im Jahr. Die Wirtin argumentierte, sie könne den griechischen Sender sehen, da sie ein Abo bezahlt habe und der Sender die Übertragungsrechte der Premier League gekauft habe.

Einspruch


Murphy ging gegen die Klage des Vereins vor und wandte sich an den EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die Richterin argumentiert, die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen. Das impliziert: Wenn es Murphy erlaubt ist, müsste dies wohl auch jedem andern Kunden gestattet werden.
Zwar ist diese Empfehlung rechtlich noch nicht bindend, doch im Allgemeinen folgen die Richter den Vorlagen der Generalanwälte. Eine endgültige Entscheidung soll im Laufe dieses Jahres gefällt werden. Sollte im Sinne der Wirtin entschieden werden, könnte das für BSkyB bedeuten, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal des Senders über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro abgeschlossenen Verträge im Ausland.

TV ohne Grenzen


Zuschauer in ganz Europa fordern bereits seit Jahren den grenzübergreifenden TV-Genuss und somit die Abomöglichkeit von Pay-TV-Paketen innerhalb der Europäischen Union. Während man versucht, die Staaten untereinander immer enger miteinander zu verknüpfen, die Grenzen zu öffnen und die Märkte anzugleichen, ist dies beim Fernsehen kein Thema. Ganz im Gegenteil: Aufgrund von Rechtsstreitigkeiten und immer teureren Lizenzkosten codieren mehr und mehr Kanäle über Satellit und vermarkten ihre Programme ausschließlich im Heimatland. Einzig sogenannte Auslandskanäle, sprich Sender, die für im Ausland lebende Bürger gedacht sind, sind in Ländern wie Frankreich oder den Niederlanden noch frei zu empfangen. Andere Staaten wie beispielweise Dänemark, Schweden und Norwegen lassen die Nachbarn gar nicht in den TV-Markt einblicken. Selbst die Auslandsprogramme werden zum Unmut vieler deutscher Zuschauer in diesen Staaten codiert.
Wer gleich mehrere Pay-TV-Karten heute in den Händen halten möchte, bezahlt monatlich ein kleines Vermögen
Bild: Auerbach Verlag

Erotikanbieter leisten Pionierarbeit


Dass grenzübergreifendes Pay-TV bereits heute Wirklichkeit ist, beweisen die Erotikanbieter. Sender wie Free X TV oder das "Redlight"-TV-Paket können über Sat-Shops in ganz Europa zu nahezu identischen Preisen abonniert werden. Ein Unterschied zum klassischen Pay-TV besteht darin, dass diese Anbieter ihre Pakete ausschließlich als Prepaid-Pakete vertreiben, soll heißen, der Kunde bezahlt beim Kauf der Karte einmalig für das Angebot. Nach Einschieben der Karte in Receiver oder CI-Modul wird der Countdown in dieser aktiviert und zählt die verbleibende Zeit herunter.

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
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Letzte Änderung: Dienstag, 17.05.2011
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