Ex-„Bild“-Reporter im Fischer-Sex-Prozess freigesprochen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Dicke Schlappe für Ottfried Fischer: Ein ehemaliger „Bild“-Reporter wird in zweiter Instanz vom Vorwurf der Nötigung des Schauspielers freigesprochen. Nach Überzeugung der Richterin hatte dieser mit dem Ankauf eines Sex-Videos die rechtlichen Grenzen nicht überschritten.

Ottfried Fischer hat im Berufungsprozess um sein Sex-Video eine Niederlage erlitten, der angeklagte ehemalige „Bild“-Reporter wurde am Montag freigesprochen. Der Journalist habe Fischer weder genötigt, noch dessen „höchstpersönlichen Lebensbereich“ verletzt, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich am Landgericht München“. Er hat genau das gemacht, was ein Journalist eigentlich macht. Er hat Recherchematerial angekauft“, betonte sie zum Abschluss des Verfahrens.
 
Die Staatsanwaltschaft kündigte umgehend Revision an. Dem schloss sich auch Fischer als Nebenkläger an. „Ich bin zuversichtlich, dass die nächste Instanz zu einem guten Ergebnis gelangen wird“, sagte der an Parkinson erkrankte Schauspieler. „Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“. Bei einem kurzen Statement bedankte sich der gesundheitlich angeschlagene Kabarettist bei Freunden und Publikum für deren Treue.

Der Ex-„Bild“-Reporter war in zweiter Instanz wegen Nötigung und der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen“ angeklagt. Er soll den Schauspieler und Kabarettisten mit einem Sex-Video zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. Er hatte das Video, das Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt, für ein sogenanntes Info-Honorar bekommen.
 
Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte im Oktober 2010 noch zu 14 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen hatten er und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Im Berufungsprozess hatte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des ehemaligen „Bild“-Reporters zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Die Verteidigung des Journalisten plädierte hingegen auf Freispruch, da die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo ein „Bestandteil journalistischer Recherche“ und somit von der Pressefreiheit gedeckt sei.
 
So sah es auch die Vorsitzende Richterin: „Eine Nötigung sehen wir ganz klar nicht“, sagte Hemmerich zur Begründung des Freispruchs. „Herr Fischer ist mit Sicherheit das Opfer, aber nicht des Herrn S. – sondern der Umstände und vielleicht auch seiner Agentin“, sagte die Richterin. Die Presseagentin hatte das Interview zwischen Fischer („Der Bulle von Tölz“) und dem Reporter vermittelt.
 
Vor Gericht bestritt sie, dass der Journalist Druck ausgeübt habe – Fischer entließ sie darauf. Für ihn sei damals klar gewesen, dass er nur wegen des Videos zum Interview bereit war.
 
Verteidiger Spyros Aroukatos äußerte sich am Montag zufrieden: „Das Urteil ist beeindruckend – und zwar für die Pressefreiheit“. Auch „Bild“-Chefredakteur Kai Diekmann sieht sich bestätigt: „Wie wir von Anfang an gesagt haben, handelte es sich bei dem Urteil des Münchner Amtsgerichts um ein krasses Fehlurteil, das nun zurecht keinen Bestand mehr hat“, teilte er mit.
 
Der Anwalt Fischers, Christoph Knauer, bezeichnete den Prozess mit Blick auf die nächste Instanz hingegen als „Episode“. „Es ist völlig klar, dass Herr Fischer hier das Opfer war“, betonte er. [dpa]

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