Facebook: Gericht bestätigt Klarnamenpflicht

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Lieschen Müller muss auch bei Facebook Lieschen Müller heißen. Ein Gericht bestätigte nun in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit der Klarnamenpflicht in dem sozialen Netzwerk.

Facebook darf von Nutzern in Deutschland vorerst weiterhin verlangen, sich mit ihren echten Namen anzumelden. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab einem Eilantrag des Online-Netzwerks statt und stoppte damit eine Datenschützer-Anordnung, die eine Nutzung auch unter Pseudonym vorschrieb. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte sich dabei im vergangenen Jahr auf das deutsche Telemediengesetz berufen.

Das Verwaltungsgericht entschied jedoch nun, dass deutsche Recht gelte in diesem Fall nicht. Es sei das Recht des EU-Landes anzuwenden, „mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei“. Und hinsichtlich der Klarnamenpflicht sei dies die Niederlassung Facebooks in Irland. Die deutsche Niederlassung sei überwiegend nur im Bereich der Werbung tätig, erklärte das Gericht. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung kann beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. [dpa/kw]

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82 Kommentare im Forum

  1. Technisch hieße das, wenn man den gleichen Namen hat wie jemand, der dort schon angemeldet ist, kann man nicht mehr beitreten.
  2. Wer nicht mit seinem eigenen Namen bei Facebook erscheinen will, muss halt auf eine andere Plattform zurückgreifen. Und was man von sich für andere auf Facebook preisgibt, hat man ja selbst in der Hand. Generell bin ich eher für eine Ausweitung von so etwas wie Klarnamenspflicht, das erspart eine Menge geistigen Dünnpfiff (und Schlimmeres). Genauso bin ich aber dafür, dass eine missbräuchliche Verwendung von Daten und Informationen wirklich scharf geahndet wird. Strotti
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