Facebook wegen App-Zentrum im Visier der Verbraucherschützer

0
40
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Das im Sommer eingeführte App-Zentrum hat Facebook eine erneute Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) eingebracht. Die Verbraucherschützer wollen das soziale Netzwerk dazu zwingen, die Weitergabe persönlicher Daten ohne explizite Einwilligung der Nutzer zu unterlassen.

Das benutzen von Apps bei Facebook gehört für viele Nutzer des sozialen Netzwerks mittlerweile einfach dazu und das Angebot wird immer größer. Erst im Juli hat Facebook das App-Zentrum eingeführt, dass die Applikationen von Fremdanbieters sortiert anzeigt. Was auf den ersten Blick wie ein zusätzlicher Service anmutet, ist im Sinne des ohnehin bei Facebook kritisierten Datenschutzes eine weitere Verschlechterung. Denn das soziale Netzwerk gibt persönliche Daten seiner Nutzer ohne deren explizite Einwilligung an die Anbieter seines App-Zentrums weiter. Für die Verbraucherschützer untragbar. Daher hat der VZBV Facebook am Montag erneut abgemahnt und das Unternehmen dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Bis zum 4. September geben die Verbraucherschützer dem sozialen Netzwerk Zeit, die Erklärung abzugeben und die geforderten Veränderungen durchzuführen. Das App-Zentrum müsste demnach so gestaltet werden, dass Nutzer deutlich darüber informiert werden, dass sie Daten freigeben und wofür diese verwendet werden.

App-Anwender haben bisher vor der Installation weder einen vollständigen Hinweis über den Gebrauch ihrer Daten erhalten, noch haben sie explizit in die Datenweitergabe eingewilligt. Mit dem Start des Spiels wird die Einwilligung des Nutzers einfach unterstellt. Eine Praxis, die ein Ende haben muss, fordert der VZBV.

Als Hinweis findet sich lediglich in „kleiner hellgrauer Schrift eine augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter, hieß es in der Erklärung des VZBV. Dazu gehört unter anderem das Recht, auf Chats, Informationen von Freunde und persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie an die Pinnwand des Nutzers zu schreiben. Nach Auffassung der Verbraucherschützer ist eine solch umfassende Datenweitergabe an Dritte ein klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz und von Seiten Facebooks zu unterlassen, sofern keine explizite Einwilligung des Nutzers vorliegt. [fm]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum