Fernsehrat passt ZDF-Satzung an Staatsvertrag an

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am heutigen Freitag hat der Fernsehrat eine Reihe von Änderungen in der ZDF-Satzung beschlossen. Hintergrund für die Satzungsänderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag.

Die am heutigen Freitag vom Fernsehrat beschlossenen Änderungen der ZDF-Satzung betreffen unter anderem die staatsferne Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates und seiner Ausschüsse sowie Regelungen zur Entsendung und Abberufung von Fernsehräten.

Zu dieser Satzungsänderung wurde zuvor der Verwaltungsrat angehört. Dessen Vorschläge wurden dann in die heutige endgültige Beschlussfassung integriert, in welcher außerdem eine geschlechtsneutrale Sprache verwendet wird.
 
Hintergrund für die Satzungsänderung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014. Dieses hatte den ZDF-Staatsvertrag teilweise als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen. Der Politik würde zu viel Einfluss auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zukommen und die Länder wurden daher verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Die Richter mahnten an, die Einflussnahme der Politik auf Aufsichtsgremien künftig zu reduzieren.
 
Mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird der ZDF-Staatsvertrag nun erneuert und die beschlossenen Änderungen mussten auch in der ZDF-Satzung ihren Niederschlag finden. Diese geänderte Satzung tritt, genauso wie der 17.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, zum 1. Januar 2016 in Kraft, die Vorschriften zum Verfahren über die Entsendung und Abberufung erst nach Genehmigung durch die rechtsaufsichtsführende Landesregierung. [am]

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