GEMA: Wem gehört Musik?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die meisten werden schon einmal von der GEMA gehört haben, doch können nur die wenigsten sagen, was es mit dieser Gesellschaft auf sich hat.

Die GEMA ist nach eigener Aussage die wirtschaftlich bedeutendste, älteste und bekannteste Verwertungsgesellschaft Deutschlands. GEMA bedeutet „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Zweck der Organisation ist unter anderem die Wahrung des Urheberrechts. In Deutschland sind durch das Urheberrecht alle Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt.

Dazu gehören beispielsweise Musik- und Filmwerke, Computerprogramme, aber auch Tänze und technische Zeichnungen. Die GEMA sieht sich als „Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen“. Wie muss nun beispielsweise ein Filmemacher vorgehen, der fremde Musik für seinen eigenen Film verwenden will? Wie viel muss für die Benutzung von Werken des GEMA-Repertoires gezahlt werden? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist. [lf]

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