GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Um die Wirksamkeit der erteilten Einzugsermächtigungen weiterhin zu sichern, schreibt die GEZ derzeit mehr als 3,4 Millionen Gebührenzahler an, damit diese das bestehende Lastschriftverfahren und das künftige SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben.

Nach einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vom Montag sind Kunden jedoch nicht verpflichtet, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. das sogenannte Kombimandat zu unterschreiben. Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden voraussichtlich Ende 2012 ihre Gültigkeit verlieren. Ab diesem Zeitpunkt wird bei den nationalen Banken nur noch das neue SEPA-Verfahren eingesetzt.
 
Es sei aber nicht auszuschießen, dass Gebührenzahler trotz der aktuellen Zusendung später nochmals Post von der Gebühreneinzugszentrale bekommen, da noch nicht sicher sei, ob das von der GEZ verwendete SEPA-Lastschriftmandat den Anforderungen an ein solches Mandat vollständig genügt.

SEPA steht für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen behandelt werden. Mit der Einführung des Verfahrens im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen unterschieden. Damit sollen europaweit bargeldlose Zahlungen per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung genauso einfach möglich sein, wie in Deutschland.
 
Update 24. Mai, 9.02 Uhr: Statt „3,4 Gebührenzahler“, „3,4 Millionen Gebührenzahler“[rh]

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44 Kommentare im Forum

  1. AW: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift "Mehr als 3,4 Gebührenzahler" Und was ist mit den restlichen Millionen? Käthe
  2. AW: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift Oh, dass wir soviele Schwarzseher haben, hätte ich nicht gedacht.
  3. AW: GEZ bittet die Gebührenzahler um ihre Unterschrift naja....wegen der paar zehnerpotenzen mach ma keinen aufstand...genauigkeit 1:1.000.000 ist anscheinend DF Standard... spass beiseite nach der eu zahlungskostenrichtlinie von november 2009 habens keinerlei rechtliche grundlage mehr, sowas zu fordern... es darf für den kunden keinen unterschied machen, und der KUNDE sucht sich die zahlungsweise aus...einzug, barerlag, manuelle überweisung, etc. an der fälligkeit und höhe der zahlung ändert es aber nichts. aber selbst mobilfunkkonzerne, versicherungen, etc. haben schon musterprozesse in at verloren. druim versteh ich es nicht, dass die GEZ jetzt nach 18 monaten mit dieser grundlagenlosen bitte an die zahler wendet, noch dazu wo das baldige ende der gez wie wir wie kennen, bereits fest steht.
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