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  • Hintergrund • Gebührenreform

  • Das steckt hinter der neuen Haushaltsabgabe

 erstellt am 02.08.2010 von Thomas Köhre

Ab dem Jahr 2013 soll jeder Haushalt für die öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkversorgung zahlen. Wir klären auf, was hinter der neuen Abgabe steht und für wen es Erleichterungen geben wird.

 
 

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer einigten sich am 9. und 10. Juni 2010 auf ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Finanzierung des Rundfunks. Dass die Rundfunkgebühr grundlegend reformiert werden soll, darin sind sich die Ministerpräsidenten der Länder einig. Sie folgen damit zum großen Teil den Vorschlägen des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof. Die letzten Punkte werden nun bis zum Ende des laufenden Rundfunkstaatsvertrags geklärt. Dieser läuft Ende 2012 aus und der neue Vertrag soll ab 2013 wirksam werden. Bis dahin gilt noch die alte Regelung weiter und es muss auch weiterhin der gewohnte Betrag bezahlt werden.

Zahlweise


Wie bisher wird sich vor dem neuen Modell faktisch kein Haushalt drücken können. Ab 2013 soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen und dies unabhängig davon, wie viele Fernseher, Radios oder Computer dort vorhanden sind. Der Satz soll nach Vorschlag Kirchhofs wie bisher 17,98 Euro pro Monat betragen. Doch einiges wird anders sein. So müssten etwa junge Erwachsene, die noch bei den Eltern wohnen, nicht extra zahlen. Wohngemeinschaften zahlen gemeinsam – nicht mehr jeder einzelne WG-Bewohner wird gesondert zur Kasse gebeten.
 
Auch für Empfangsgeräte in Zweit- und Ferienwohnungen, die bisher in voller Höhe rundfunkbeitragspflichtig waren, soll nach den aktuellen Plänen ein Zuschlag von rund 5 Euro fällig werden. Teurer wird es hingegen für viele Betriebe, die bisher gar keine Rundfunkgebühr zahlen. Die Anzahl der "vorgehaltenen Empfangsgeräte" soll kein Maßstab sein. Ab Januar 2013 sollen auch diese Einnahmen fester Bestandteil der Kalkulation sein und so eventuelle Ausfälle durch eine geringere Zahl von Privatanmeldungen ausgleichen.

Gebühreneinzugszentrale


Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Köln ist die gemeinsame Gebühren- und Teilnehmerverwaltung. Sie zieht die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegten Gebühren von den Rundfunkteilnehmern ein. Doch wie es mit der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft GEZ ab 2013 weitergehen soll, ist noch nicht abschließend geklärt.
 
Noch ist offen, wer die neue Rundfunkgebühr eintreiben soll. Gut für den Bürger ist der Wunsch der Politiker, dass die "Schnüffelei" von GEZ-Mitarbeitern ein Ende haben soll: "Ziel der Länder ist es, die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen", so Kurt Beck, der momentane Vorsitzende der Kommission, laut Mitteilung der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei in Mainz. Die neue Gebührenordnung sei ein Meilenstein der Rundfunkpolitik.


Die Informationen in diesem Artikel basieren auf sorgfältiger Recherche und geben den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung wieder. Spätere Entwicklungen oder Updates sind aus diesem Grund unter Umständen nicht berücksichtigt. Für Hinweise auf möglicherweise überholte Informationen sind wir dankbar.
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