Gericht: Radiosender darf Sterbeversicherung verlosen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die makabere Verlosung einer Sterbeversicherung durch das unterfränkische Privatradio Galaxy darf jetzt mit offiziellem Segen des Aschaffenburger Landgerichts über die Bühne gehen.

Der Bundesverband der Bestatter konnte sich mit einer Klage nicht durchsetzen, meldete der Bayerische Rundfunk am Donnerstagabend. Es sei nicht möglich, ein entsprechendes Gewinnspiel allein auf Grundlage des vermeintlichen Verstoßes gegen den guten Geschmack oder das sittliche Empfinden von Teilen der Bevölkerung verbieten zu lassen, konstatierten die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Nach Auffassung des Landgerichts sei die Aktion weder unlauter gewesen, noch liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor. Ob die Durchführung des Gewinnspiels grundsätzlich rechtmäßig war, sei dabei im Verfahren nicht berücksichtigt worden, hieß es.

Im Januar hatte Radio Galaxy in der „Aschaffenburger Zeitung“ eine Werbung geschaltet, die einer Todesanzeige zum Verwechseln ähnlich sah. Darin wurde an die Kreativität der Hörer appelliert. Die „coolste Antwort“ für persönlichen letzten Worte werde mit einer Sterbeversicherung im Wert von 3 000 Euro belohnt. Auch am Sponsoring der Aktion durch einen örtlichen Bestatter hatte sich der Bundesverband als Kläger gestoßen. Zu unrecht: Die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern würden „nicht spürbar“ beeinträchtigt, so die Richter. [ar]

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