Gericht verurteilt Facebook-Hetzer zu hoher Geldstrafe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Hass und Hetze im Netz sind im Moment ein wichtiges Thema. Zu einer Verurteilung ist es am Dienstag gekommen, nachdem ein Facebook-Nutzer, der gegen Grünen-Politikerin Claudia Roth gehetzt hatte, von einem andern Nutzer angezeigt wurde.

Ein Facebook-Nutzer ist wegen Hetze gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 57-Jährigen am Dienstag der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und der Beleidigung schuldig. Hintergrund waren zwei Einträge auf der Facebook-Seite des Mannes. Darin hatte er die Bundestagsabgeordnete verunglimpft und gefordert, Roth „aufzuhängen“.

Der 57-Jährige, der im Prozess Angaben zur beruflichen Tätigkeit und zu seinem Einkommen verweigerte, hatte die fraglichen Hass-Postings im September und Oktober 2015 im Internet veröffentlicht. Er habe „das mit dem Aufhängen“ nicht ernst gemeint, erklärte der Angeklagte, „die Beleidigung schon“.
 
Das Verfahren war durch die Anzeige eines weiteren Facebook-Nutzers ins Rollen gekommen. Der Mitarbeiter einer Digitaldruckerei sagte, der Angeklagte sei Kunde gewesen. „Er kam mir wie ein merkwürdiger Wutbürger vor.“ Im Internet sei er dann auf „menschenverachtende und gruselige“ Kommentare des Mannes gestoßen. Auch Roth hatte kurz darauf Strafanzeige erstattet. In dem Prozess war sie nicht als Zeugin geladen.
 
Der Angeklagte habe seine Urheberschaft zugegeben, hieß es im Urteil. Die beiden Einträge seien keine berechtigte Meinungsäußerung  – „es gibt Grenzen“. Er habe beleidigt und zu Straftaten aufgefordert. Es habe eine abstrakte Gefährdung bestanden. „Denn es gibt Leute, die sich berufen fühlen, solchen Aufforderungen nachzukommen.“
 
Der Angeklagte hatte den Prozess durch einen Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1920 Euro erzwungen. Die zunächst verhängten 160 Tagessätze bestätigte das Gericht nun, ging aber von einem höheren Einkommen aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. [dpa/buhl]

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