„Germany’s Gold“: Zeitnahe Prüfung durch Bundeskartellamt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die umstrittene gebührenpflichtige Online-Mediathek „Germany’s Gold“, die ARD und ZDF gemeinsam mit externen Partnern aus der Film- und TV-Branche 2012 auf Sendung schicken möchten, soll laut Brancheninformationen in den kommenden Tagen beim Bundeskartellamt zur Prüfung angemeldet werden.

Das will der Branchendienst „Horizont“ ohne Nennung von Quellen erfahren haben. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde wird dabei mit großer Spannung erwartet, nachdem ein konkurrierendes Angebot von RTL und ProSiebenSat.1 im Februar abgelehnt worden war. Zur Begründung hieß es seinerzeit, die beiden privaten Medienkonzerne könnten durch eine gemeinsame Online-Mediathek ihre exponierte Stellung im deutschen TV-Werbemarkt ins Internet ausdehnen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
Nach Aussage von Michael Loeb, Geschäftsführer der kommerziellen ARD-Tochter WDR Mediagroup, die zu den Initiatoren der Plattform gehört, soll das öffentlich-rechtlich koordinierte „Germany’s Gold“ TV-Inhalte aus den vergangenen 50 Jahren sowie Kinofilme umfassen. Damit Nutzer leichter durch das Angebot navigieren können, sollen die Inhalte in Genres wie Filme, Serien, Dokumentationen, Wissen, Kultur und Ratgeber eingeteilt werden und Highlights der deutschen TV-Geschichte bündeln.
 
Bisher planen die Betreiber, sich mit Abo- und Download-Modellen sowie alternativ durch Einblendung von Werbeunterbrechungen zu refinanzieren. Ende April hatten die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erstmals Überlegungen für ein gemeinsames Programmarchiv im Internet bestätigt. Ursprünglich war ein Start für Ende 2011 anvisiert worden. Im August war dann die Verschiebung auf 2012 bekannt geworden. Spekulationen zufolge ist die Verzögerung auf Verhandlungen mit weiteren Partnern und Inhaltelieferanten zurückzuführen.

17 Anbieter, darunter kommerzielle Tochtergesellschaften öffentlich-rechtlicher Sender wie die WDR Mediagroup und private Produktionsgesellschaften wie Brainpool („TV Total“) bereiten derzeit Inhalte für „Germany’s Gold“ auf. Nach Angaben von Loeb werde unter anderem das gesamte Programmarchiv des WDR von einem Industrieroboter digitalisiert.
 
Das Projekt ist nicht unumstritten, da kommerzielle Aktivitätenöffentlich-rechtlicher Sender in der rechtlichen Grauzone anzusiedelnsind. Mit ZDF Enterprises und der WDR Mediagroup übernehmen deshalb auchdie beiden Tochtergesellschaften die Federführung, die nach Regelungendes Rundfunkstaatsvertrages als einzige privatwirtschaftlich im Markttätig werden dürfen.
 
Der CDU/CSU-Medienexperte Thomas Jarzombek hatte die Pläne für „Germany’s Gold“ im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN massivkritisiert. Im Rundfunkstaatsvertrag sei für ARD und ZDF klarfestgeschrieben, dass Werbung und Sponsoring im Telemedien-Bereich,unter den auch Online-Angebote fallen, nicht zulässig seien, sagteJarzombek. [ar/rh]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: "Germany's Gold": Zeitnahe Prüfung durch Bundeskartellamt Ich halte das für rechtswidrig. Als Gebührenzahler sollte ich kostenlosen Zugriff erhalten. Wenn man aber die onlinezugriffe personalisiert, kann man auch gleich verschlüsseln. Das wäre schlüssig...
  2. AW: "Germany's Gold": Zeitnahe Prüfung durch Bundeskartellamt Irgendwie scheint ihr das Ziel der hier geplanten Mediathek, immer noch nicht zu verstehen? Es geht darum, dass man NACH den 7 Tagen weiterhin Sendungen anbieten kann. OHNE das man von Dritten wie iTunes oder maxdome abhängig ist. Und das geht nunmal nur, wenn man die Sendungen kostenpflichtig anbietet. Nur damit lässt sich die 7 Tage Grenze umgehen. Wenn ihr also generellen kostenlosen Zugriff haben wollt. Dann müsst ihr nicht die Planung des ÖRR kritisieren. Sondern die Politik dazu auffordern, die unnötige 7 Tage Grenze wieder abzuschaffen. Das wäre die einzige Möglichkeit, ein Verbot der hier geplanten Mediathek würde überhaupt nichts helfen. Außer, dass der Gebührenzahler am Ende mehr bezahlt. Weil der ÖRR Geld für Plattformen ala maxomde und iTunes bezahlen muss. Ich mein, es kann doch nicht rechtswidrig sein. Wenn der ÖRR sich nicht abhängig von der privaten Konkurenz machen will. Wenn dann ist die 7 Tage Grenze rechtswidrig.
  3. AW: "Germany's Gold": Zeitnahe Prüfung durch Bundeskartellamt Ich dachte, die 7 Tge-Regel gilt nur bei aktuellen Beiträgen. Bei diesem Gold-Service sollen doch auch Klassiker laufen.
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