Gesetz gegen Besuch von Terrorwebseiten in Frankreich gekippt

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Im Kampf gegen den Terror gab es für Frankreich einen Rückschlag: Ein Gesetz, das den Besuch von terroristischen Webseiten mit Gefängnisstrafen ahnden sollte, wurde als verfassungswidrig eingestuft und wieder gekippt.

Das Pariser Verfassungsgericht hat ein Gesetz gegen regelmäßige Besuche terroristischer Webseiten gekippt. Das Gesetz stellte den „gewohnheitsmäßigen“ Aufruf von Webseiten, die zu Terroranschlägen aufrufen oder diese verherrlichen, unter Strafe. Nutzern drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis und 30 000 Euro Geldstrafe.

Der Gesetzesartikel sei verfassungswidrig, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die Regel war Teil eines im vergangenen Juni vom französischen Parlament verabschiedeten Anti-Terror-Pakets, das zahlreiche Sicherheitsgesetze verschärfte.
 
Der Verfassungsrat erklärte, dass der Artikel die Unschuldsvermutung verletze, weil der Besuch unabhängig von den Absichten des Nutzers bestraft werde. Außerdem verstoße er gegen die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Auch das Gleichheitsprinzip sah das Gericht verletzt, weil nur manche Bürger für den Besuch bestraft würden: Für Personen mit „redlichen Motiven“ – zum Beispiel Wissenschaftler oder Journalisten – waren Ausnahmen vorgesehen.
 
Frankreich war in den vergangenen zwei Jahren Ziel mehrerer islamistischer Terroranschläge, bei denen insgesamt 238 Menschen ermordet wurden. [dpa/buhl]

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8 Kommentare im Forum

  1. Letztlich profitieren mal wieder die Staats- und Volksfeinde von dieser Entscheidung.
  2. Es ist aber auch ein beruhigendes Signal, dass der französische Rechtsstaat noch funktioniert.
  3. "Der Verfassungsrat erklärte, dass der Artikel die Unschuldsvermutung verletze, weil der Besuch unabhängig von den Absichten des Nutzers bestraft werde." Wenn jemand regelmäßig solche Seiten besucht, welche Absichten hat er dann wohl? Die verbreitete Naivität in westlichen Demokratien ist schon haarsträubend, aber Hauptsache der Rechtsstaat ist so lahmarschig ausgelegt, dass potentielle Gefährder nichts zu befürchten haben. Der Fall Amri lässt grüßen. Mit der Begründung dürfte man eigentlich auch den Besuch von Seiten mit Kinderpornografie nicht unter Strafe stellen. Wie hat man denn da den so milden Rechtsstaat verbogen, um das hinzukriegen?
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