Gesetz gegen Hass im Netz – YouTube und Facebook ziehen Bilanz

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Facebook und YouTube haben ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gegen Hass im Netz eine erste Bilanz gezogen. Der „komplizierte Beschwerdeweg“ bei Facebook ist wohl verantwortlich für eine sehr große Diskrepanz.

Auf der Videoplattform YouTube sind in den ersten sechs Monaten im Zusammenhang mit dem sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz 213.330 Inhalte gemeldet worden, wie die Google-Tochter am Freitag mitteilte. Zeitgleich erklärte Facebook, dass es dort im selben Zeitraum 1704 Beiträge gewesen seien. Bußgelder musste keiner der beiden Konzerne zahlen.

Das Gesetz, das am 1. Januar in Kraft getreten war, setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Die Beiträge sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.

Bei YouTube wurden etwa 27 Prozent der 213.330 gemeldeten Inhalte entfernt, da sie gegen die entsprechenden NetzDG-Strafbestände oder die Community-Richtlinien des Videodienstes verstießen. 92 Prozent davon wurden innerhalb von 24 Stunden gesperrt oder gelöscht. Bei Facebook wurden von den 1704 gemeldeten Beiträgen 362 geblockt oder entfernt.

Dass die Zahlen der gemeldeten Inhalte bei den beiden Plattformen so weit auseinanderliegen, hat wohl auch mit dem unterschiedlichen Meldeweg zu tun. So kritisierte das Bundesjustizministerium den „komplizierten Beschwerdeweg“ bei Facebook.

Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zeigte sich am Freitag zufrieden, dass das Gesetz erste Wirkung zeige: „Dennoch, wir stehen erst ganz am Anfang.“ Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Plattformbetreiber dazu verleitet, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.

[dpa]

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2 Kommentare im Forum

  1. Oder Zwangsverpflichtung zu 50% der Werbeeinnahmen an die Opfer von Gewalt und deren Angehörige. Was bekommen die Opfer/Angehörige des Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin?
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