Gezielte Werbung von Facebook oft rechtswidrig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat bei der Überprüfung von 40 bayrischen Unternehmen festgestellt, dass sie die „Facebook Custom Audience“ oft rechtswidrig einsetzen.

Bei den Unternehmen wurde der Einsatz von zwei Varianten des zielgruppenorientierten Werbetools „Facebook Custom Audience“ geprüft. Nach Aussage des BayLDA – Präsidenten Thomas Kranig findet eine systematische Durchleuchtung der Nutzer durch die Algorithmen von Facebooks künstlicher Intelligenz statt. Dabei werden selbst Nutzer, die regelmäßig Cookies löschen, Datenschutzeinstellungen nutzen oder kein Mitglied in sozialen Netzwerken sind, verfolgt.

Für das Fehlverhalten ist aber nicht Facebook verantwortlich zu machen, sondern das jeweilige Unternehmen, das die Werbemittel unzulässig einsetzt. Facebooks Werbetool kann über ein Kundenlisten- und ein Pixel-Verfahren genutzt werden. Das Unternehmen kann beim Pixelverfahren auf seiner Website ein Facebook-Pixel einbinden, damit das Onlineverhalten über Facebook nachvollzogen werden kann. Über das Pixel können dann Kundendaten wie Name und Adresse an Facebook übermittelt und mit Tracking-Daten angereichert werden. Das Unternehmen kann so auch abgebrochene Bestellung nachvollziehen und den Nutzer über Werbung zum Webshop zurückführen.

Die Überprüfung ergab, dass die Nutzer oftmals über das sogenannte Opt-Out-Verfahren zur Speicherung von persönlichen Daten und damit verbundener Werbeoptimierung nicht oder nicht vollständig informiert werden. Auch wird das Verfahren oft technisch nicht korrekt umgesetzt, sodass weiterhin Online-Daten an Facebook übertragen werden.

Damit verstießen die Unternehmen jeweils gegen geltendes Datenschutzrecht. Aber Kranig stellte auch fest, dass den geprüften Unternehmen der Rechtsrahmen häufig unklar war und nicht wussten, wie die Werbetools funktionieren. Ihnen war also in vielen nicht bewusst, dass sie ihre Nutzer nicht korrekt informieren. Wobei Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt. [jrk]

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