„Gladbeck“-Film: Geiselnehmer will nicht mehr klagen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Ausstrahlung der bereits abgeschlossenen Verfilmung des Gladbecker Geiseldramas von 1988 steht nichts mehr im Wege. Nach mehreren gescheiterten Klagen will der damalige Geiselnehmer nicht weiter juristisch gegen die Doku vorgehen.

Im August 1988 spielte sich in Deutschland ein Geiseldrama ab, das auch durch die medialen Begleitung einzigartig in der Bundesrepublik war. Die Flucht der Bankräuber Hans-Jürgen Rösner und Dieter Degowski kostete drei Menschen das Leben, auf der Suche nach frischen Inhalten hatte sich die ARD entschlossen, die damaligen Ereignisse als TV-Zweiteiler erneut ins Gedächtnis der Menschen zu holen. Nach mehreren juristischen Auseinandersetzungen steht einer Ausstrahlung nun nichts mehr im Wege.

Wie der Evangelische Presse-Dienst (EPD) am Dienstag vermeldete, wird Rösner, der bereits mehrfach vor Gericht gegen die Verfilmung vorgegangen war, keine weiteren Klagen einreichen. Im Juli 2016 wurde eine einstweilige Verfügung gegen den Film durch das Landgericht Aachen abgelehnt, die dagegen eingelegte Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln wurde ebenso abgewiesen. Von einer zunächst angedachten Verfassungsklage will Rösner vorerst absehen, so der Anwalt des 1991 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Geiselnehmers.
 
Ein Sendetermin für das TV-Event, dessen Dreharbeiten im Sommer 2016 begannen und mittlerweile abgeschlossen wurden, ist noch nicht bekannt. Der Film will die Ereignisse aus Sicht mehrerer Beteiligter erzählen, Rösners Anwalt befürchtet eine Konzentration auf die Opfer und behält sich juristische Schritte nach der Ausstrahlung vor. [buhl]

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