Google muss Suchen nicht vorab auf Rechtmäßigkeit prüfen

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Durchatmen bei allen Suchmaschinen – der Bundesgerichtshof hat eine Forderung auf Vorabprüfung von Suchanfragen abgewiesen. Die Kläger wollten sich gegen Diffamierungen wehren.

Suchmaschinen wie Google müssen Inhalte von über sie gefundenen Webseiten nicht vorab auf Verstöße gegen Recht und Gesetz überprüfen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 489/16). Vielmehr müsse eine solche Suchmaschine erst reagieren, wenn sie sehr konkrete Hinweise auf eine auf der Hand liegende Rechtsverletzung erhält: Etwa bei Kinderpornografie oder dem Aufruf zu Gewalttaten im Netz, erläuterte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.

Der BGH blieb mit dem Urteil bei bisheriger Rechtsprechung. Im vorliegenden Fall hatten die Kläger verlangt, dass Links zu Webseiten gesperrt werden müssten, auf denen sie diffamiert und bloßgestellt würden. Aus ihrer Sicht haftete Google schon allein deshalb, weil es entsprechende Suchergebnisse zu Verfügung gestellt hatte. Dem folgte der BGH nicht. Auch in der Vorinstanz waren die Kläger unterlegen. [dpa]

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