Großbritannien: Vorratsdatenspeicherung für den Geheimdienst

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Großbritannien plant eine neue Vorratsdatenspeicherung. Dabei müssen Anbieter den Geheimdiensten Zugang zu Computern und Smartphones verschaffen, um aufgerufene Webseiten zu prüfen. Internetfirmen müssen diese Infos dann ein Jahr lang speichern.

Britische Behörden sollen künftig sehen können, welche Websites die Internetnutzer aufgerufen haben. Das heiße nicht, dass der gesamte Verlauf im Browser zugänglich werde, sagte Innenministerin Theresa May am Mittwoch im Londoner Parlament. Polizei und Geheimdienst könnten etwa sehen, ob jemand auf Facebook war, aber nicht, welche Seiten er dort angeschaut habe und mit wem er über welche Themen kommuniziert habe.

Anbieter wären dem neuen Gesetz nach gezwungen, den Geheimdiensten Zugang zu den Daten von Computern und Smartphones zu verschaffen, und Internetfirmen müssten die aufgerufenen Websites jedes Bürgers bis zu ein Jahr lang speichern, nicht aber alle angeschauten Unterseiten. Zu den Vorratsdaten gehören auch Suchbegriffe, die in Suchmaschinen eingegeben werden.
 
Die Opposition nannte den Gesetzentwurf für die umfassende Vorratsdatenspeicherung einen „herben Rückschlag für Bürgerrechte“. Auch Datenschützer protestierten. Großbritannien muss den Zugriff auf Internet- und andere Kommunikationsdaten neu regeln, weil bestehende Gesetze Ende des kommenden Jahres auslaufen. Im Jahr 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) enge Grenzen für die Vorratsdatenspeicherung gezogen. Kritiker der konservativen Regierung in Großbritannien sehen den vorliegenden Gesetzesentwurf im klaren Widerspruch zu den Vorgaben des EuGH. [dpa/am]

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4 Kommentare im Forum

  1. Da werden die Briten dann wohl 2017, wenn die Roaminggebühren wegfallen, ihre Simkarten von ausländischen Anbietern ordern.
  2. Und was soll das verhindern? Die spionieren selbstverständlich ALLE Handys in deren Netzen aus...
  3. Wieder typisch Beschwichtigungstaktik und das Volk für blöd verkaufen, um ein zutiefst verfassungsfeindliches Gesetz nach Snowden zu kachieren Da es auf Facebook sowieso nur Mist gibt, ist das Beispiel für diese Form der Volksmanipulation hervorragend geeignet. Was aber, wenn ein User auf www.thrillermovies.blubblbubb surft? Wird sich der über Komödien unterhalten? Oder wie sieht es aus, wenn jemand auf www.pervert-gaaay-XXX-praktiken.blubblubirgendwas surft? Wird der sich über die neuesten Kaffeesorten austauschen, oder kann man bei dem User - also ich kenn mich technisch nicht so aus, und eine Innenministerin ist da sicher kompetenter - aber kann man da eventuell Rückschlüsse auf das Privatleben des Users schließen? -------------------- PS: Keine Sorge, die Links sind Fakes. Da steht kein DNS-Name dahinter
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