Haftung bei Identitätsdiebstahl im Netz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am heutigen Montag gab es Berichte über einen besonders extremen Fall von Identitätsdiebstahl im Netz: Betrüger klauten die Daten von ahnungslosen Nutzern und eröffneten unter deren Namen Online-Shops, über die sie gefälschte Markenware verkauften. Der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke klärt auf, wer haftet, wenn Daten zu Betrugszwecken geklaut werden.

Ein besonders dreister Fall von Identitätsdiebstahl im Internet ging am heutigen Montag durch die Medien. Betrüger stahlen die Daten von ahnungslosen Nutzern und eröffneten unter deren Namen Onlineshops, über die sie dann gefälschte Markenware verkauften. In Deutschland sind davon bislang 250 Menschen betroffen. Gegen die vermeintlich Verantwortlichen der Online-Shops wird nun mit aller Härte vorgegangen. Die betroffenen Nutzer wussten meist gar nichts von dem Diebstahl und sind nun verunsichert.

IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke kann jedoch beruhigen: „Wer nachweislich nichts von dem Online-Shop wusste, muss auch nicht haften. Betroffene sollten eine Strafanzeige erstellen, sobald sie von dem Datenklau erfahren. Trudelt eine teure Abmahnung eines Markenrechtsinhabers ins Haus, können die Betroffenen die Strafanzeige vorlegen und damit deutlich machen, dass der Online-Shop nie von ihnen betrieben worden ist.“ Probleme könnten laut Solmecke viel mehr die Käufer der gefälschten Produkte bekommen: „Problematisch kann es jedoch für diejenigen sein, die die gefälschten Markenprodukte erworben haben. Hier könnte es sein, dass die Ware vernichtet werden muss und die Besteller ihr Geld nicht zurückbekommen.“
 
Internetbetrug und Identitätsdiebstahl haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Häufig verschaffen sich die Hacker Zugriff auf die persönlichen Daten, indem sie Phising-Mails oder Trojaner benutzen und so an die Daten der ahnungslosen Nutzer gelangen. Dass jedoch ganze Shops mit diesen Daten eröffnet wurden, ist eine gänzlich neue Stufe in der Internetkriminalität. Bisher wurden gestohlene Identitäten meist genutzt, um Bestellungen im Netz zu tätigen. Offenbar halten die hohen Strafen viele Täter nicht ab. So ist zwar bereits das Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten unter Strafe gestellt und wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet, jedoch schreckt das viele Hacker wohl nicht ab. Häufig befürchten sogar die ahnungslosen und gehackten Benutzer selbst eine Strafe.
 
Auch hier kann Solmecke jedoch beruhigen: „Diese Angst ist nicht berechtigt. Als Opfer eines Identitätsdiebstahls im Rahmen einer Online-Shop-Bestellung gilt zunächst der gleiche Gedanke wie bei einer Überweisung, die der Betrüger nach einer Phishing-Attacke durchgeführt hat. Für nicht von Betroffenen veranlasste Bestellungen kann dieser nicht zur Verantwortung gezogen werden.“ Es muss also erst einmal nachgewiesen werden, dass derjenige, der beim gefälschten Online-Shop im Impressum steht, auch tatsächlich etwas mit dem Online-Shop zu tun hat, erklärt Solmecke.
 
Generell empfiehlt der IT-Anwalt außerdem, dass Nutzer für eine Bestellung, die sie nicht getätigt haben, auch nichts bezahlen. Häufig greifen Betrüger auch auf Inkassobüros zurück, um den Kunden zusätzlich einzuschüchtern und die Kosten in die Höhe zu treiben. Viele Kunden bekommen dann Angst und begleichen den Betrag vorsichtshalber, obwohl die Forderungen unberechtigt sind. Solmecke rät des Weiteren: „Die Betroffenen sollten sofort eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und auch die Auskunfteien, wie die Schufa, darüber informieren, dass sie Opfer eines Identitätsdiebstahl wurden. Im Idealfall werden die Daten sofort gelöscht.“
 
Es gibt jedoch auch ein paar einfache Tipps, die beim Schutz der personenbezogenen Daten im Netz helfen. So sollten immer verschiedene Passwörter benutzt werden, damit die Betrüger nicht ganz einfach an alle Daten kommen können. Zudem sollten Betriebssystem, Browser und Anti-Viren-Software immer auf dem neuesten Stand sein. Ungesicherte oder öffentliche Netzwerke sollten gar nicht genutzt werden, insbesondere für Online-Banking. Bei E-Mails von der Post oder Bank sollte man ebenfalls immer misstrauisch sein. Häufig nutzen Betrüger auch Angaben aus sozialen Netzwerken, daher sollte man hier dringend die eigenen Privatsphäre-Einstellungen prüfen. [am]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

7 Kommentare im Forum

  1. AW: Haftung bei Identitätsdiebstahl im Netz Tja, das ist eben wieder die Gleichgültigkeit und Unwissenheit Vieler, die ja wie viele immer so sagen, dass sie nicht zu verbergen haben. Wer mit sich und seinen Daten so gleichgültig umgeht, darf sich später nicht über solche Umstände und Zustände ärgern. Besonders blöd ist es dann für jene, die versuchen vorsichtiger zu agieren, aber durch die Gleichgültigkeit der Anderen in die gleiche Gefahr geraten, weil die Gleichgültigen diese Ausuferung der Unrechmäßig zulassen. Man hat ja offenbar nicht zu verbergen. Na dann sollen sie weitere ihre Person ausschütten und sich nackter als die Haut machen. Ein Schleudertrauma wäre noch zu milde was jene dabei erleiden, wenn gleichgültige Leute für solche ausuferungen sorgen. Empören brauchen die sich aber im nachhinein nicht!
  2. AW: Haftung bei Identitätsdiebstahl im Netz Wenn du in einem getürkten Online-Shop Ware bestellst, und mit deiner Kreditkarte bezahlst, dann habe sie bereits alles um in deinem Namen einen neuen Online-Shop zu eröffnen. Es reichen also Adresse und Kreditkartennummer, war gerade Thema im NDR Verbrauchermagazin Markt, ihr könnt ja morgen mal in die ARD Mediathek danach suchen.
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