Handelsgericht Wien: AGBs von UPC teilweise gesetzwidrig

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Handelsgericht Wien (HG) eine Klage gegen den Kabelanbieter UPC Telekabel Wien eingereicht. Der Verband fordert die Unterlassung von 24 Klausen in den AGBs des Kabelnetzbetreibers.

Das Handelsgericht Wien stellte fest, dass insgesamt 22 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge von UPC gesetzwidrig sind, teilte der VKI am Montag mit. Darunter befinden sich auch die Regelungen zur Zustellung von Online-Rechnungen und Entgelten für die Papierrechnung, zum Ausschluss von Rechnungseinwendungen sowie zur Vertragsänderung via Erklärungsfiktion und zur Datenverwendung.
 
Das Gericht kritisierte zum Beispiel, dass das Unternehmen seine Rechnungen an die von UPC mitgelieferte Kunden-E-Mail-Adresse sendet und in den AGBs davon ausgeht, dass Nutzer die Rechnungen damit automatisch lesen würden.

Auch ist aus den AGBs derzeit nicht genau ersichtlich in welchen Fällen Kunden für Service-Leistungen bezahlen müssen und wann nicht. Die beanstandeten Klauseln würden nach einer erneuten Änderung den Vertrag transparenter gestalten und den Kunden mehr Information und Orientierung bieten. Die Entscheidung des Gerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
 
DerKabelanbieter hatte im Herbst 2010 mehrere Bestimmungen in seinen AGBsgeändert und damit seine Kunden in mehreren Punkten benachteiligt. Zwarhaben diese durch die Änderungen das Recht auf eine außerordentlicheKündigung aber der Verein weist darauf hin, dass man Mobilfunkverträgeleichter kündigen könne als Festnetz-Internetanschlüsse. Der VKI zuvor im Auftrag des österreichischen Konsumentenschutzministeriums eine Abmahnung gegen UPC vorgebracht, die allerdings erfolglos war. [rh]

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