Hat RTL „Wetten, dass..?“-Auftritt von Cindy verboten?

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Der Auftritt von Cindy aus Marzahn in der ersten „Wetten, dass..?“-Show von Markus Lanz hatte bei RTL offenbar für Verstimmung gesorgt. Dies soll der Grund sein, warum an ihrer Stelle Atze Schröder als Co-Moderator der zweiten Sendung auftrat.

Ein großes Geheimnis hatte das ZDF im Vorfeld darum gemacht, wer in der zweiten „Wetten, dass..?“-Show von Markus Lanz als Co-Moderator/in auftreten würde. Tatsächlich nahm am Samstagabend an Stelle der von vielen erwarteten Cindy aus Marzahn plötzlich Atze Schröder die Position ein. Offenbar war Schröder dabei jedoch nur eine Notlösung, denn wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, hatte offenbar RTL der 40-Jährigen Cindy einen „Wetten, dass..?“-Auftritt am gestrigen Samstag verboten. Der Grund: Am gleichen Abend lief auf dem Kölner Privatsender eine neue Ausgabe der Comedy-Show „Cindy aus Marzahn & die jungen Wilden“.

Bereits in der Vorwoche hatte sich die Sendung zeitlich mit Cindys Live-Auftritt bei „Wetten, dass..?“ überschnitten. Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ war RTL-Chefin Anke Schäferkordt darüber so verärgert gewesen sein, dass sie der Berlinerin den Auftritt am gestrigen Samstag untersagt hatte. Beim ZDF zeigte man sich ahnungslos. Laut Unterhaltungschef Oliver Fuchs hatte Cindy, die im bürgerlichen Leben Ilka Bessin heißt, offenbar keinen Exklusivvertrag mit RTL, sonst hätte sie sich wohl von vorn herein nicht dazu entschieden, bei „Wetten, dass..?“ aufzutreten.
 
Am 8. Dezember soll Cindy wieder an der Seite von Markus Lanz zu sehen sein. RTL muss ich dann keine Sorgen um eine Dopplung mit der eigenen Sendung machen, denn am gestrigen Abend lief die vorerst letzte Folge von „Cindy aus Marzahn & die jungen Wilden“. Ob die Berlinerin auch 2013 an der Seite von Markus Lanz arbeiten wird, ist laut ZDF indes noch nicht entschieden. Man wolle diesbezüglich von Sendung zu Sendung denken. [ps]

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99 Kommentare im Forum

  1. AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten? Na sicher können und dürfen sie das!Danach wirsd Du aber nicht gefragt. Ich bin hier aber zufällig mal Deiner Meinung.
  2. AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten? Natürlich kann RTL vorschreiben, dass der Arbeitnehmer keine Nebenbeschäftigung bei der Konkurrenz aufnehmen kann. Steht in den meisten Arbeitsverträgen.
  3. AW: Hat RTL "Wetten, dass..?"-Auftritt von Cindy verboten? Hast Du Einblick in die Verträge zwischen RTL und dem rosa Zellhaufen? Falls RTL aber tatsächlich Veto eingelegt hat, dann muss ich RTL auch mal loben... PS Zwischen "moderieren" und einem Programm zotiger Kaulauer existieren Welten...
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