Haushaltsabgabe: Behinderte künftig nicht mehr befreit

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mit der ab 2013 geltenden Haushaltsabgabe werden Menschen mit Behinderung nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreit. Blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte und behinderte Menschen müssen dann einen Betrag in Höhe eines Drittels der neuen Gebühr zahlen.

Einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags veröffentlichte das Medienportal „Carta“ am Montag. Viel habe sich zum Beschluss im Juni nicht geändert, hieß es. Aber nach der neuen Vorlage müssen in Zukunft rund 580 000 bislang von den Rundfunkgebühren befreite Personen mit Behinderungen ein Drittel der Gebühr zahlen.

Entlastet dagegen werden die Unternehmen: Die Bemessungsgrundlage wurdelaut dem Entwurf zugunsten größerer Firmen auf 1 000 Mitarbeitergeändert. Auch für Zweit- und Ferienwohnungen gelten in Zukunft wohlandere Regeln: Wer eine Zweitwohnung hat und diese nichtweitervermietet, muss statt dem vollen Betrag nur ein Drittel derHaushaltsabgabe zahlen. Ansonsten seien die Änderungen am Entwurf“redaktioneller“ Art, hieß es. Wie hoch die kommende Haushaltsabgabeausfällt, sei weiterhin nicht klar.

Dem Portal zufolge soll der Entwurf bereits auf der nächstenMinisterpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedetwerden. Auf die angekündigte Umbenennung der Gebühreneinzugszentrale(GEZ) in Rundfunkservicezentrale werde allerdings verzichtet. [cg]

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28 Kommentare im Forum

  1. AW: Haushaltsabgabe: Behinderte künftig nicht mehr befreit Im Focus liest sich das aber anders http://www.focus.de/kultur/medien/gebuehrenreform-was-die-haushaltsabgabe-bringt_aid_517667.html
  2. AW: Haushaltsabgabe: Behinderte künftig nicht mehr befreit Eben.. Zitat: Dem Portal zufolge soll der Entwurf bereits auf der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 29. September verabschiedet werden. Soll... verabschiedet werden. Soll ist nicht gleich "Ist" bzw. noch ist es nicht durch bzw. amtlich!
  3. AW: Haushaltsabgabe: Behinderte künftig nicht mehr befreit Für eine Entwarnung ist es aber auch zu früh.
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