Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Grundsätzlich muss jeder Haushalt in Deutschland vom 1. Januar 2013 an 17,98 Euro im Monat Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt für viele Bürger aber auch in Zukunft Ausnahmen.

Mitbewohner und weitere Familienmitglieder
Wenn in einem Haushalt einer der Bewohner die Rundfunkabgabe zahlt, brauchen die übrigen nichts zu berappen.

Empfänger von Sozialleistungen
Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen. Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen.
 
Behinderte Menschen
Blinde und Gehörlose sind nicht mehr generell befreit. Im Gegenzug wollen die Öffentlich-Rechtlichen ihnen mehr Service anbieten, also mehr Untertitel und Hörfilme. Nur taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe müssen auch künftig nicht zahlen. Leute, die gehörlos sind oder eine schwere Sehbehinderung (mindestens 60 Prozent) haben, bekommen immerhin Ermäßigung. Sie zahlen 5,99 Euro pro Monat. Der Rabatt gilt auch für Menschen, deren Grad einer Behinderung mindestens 80 Prozent beträgt. Entscheidend für den Rabatt ist der Vermerk „RF“ im Schwerbehindertenausweis.
 
Härtefälle
Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist. [dpa]

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65 Kommentare im Forum

  1. AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht Wuste ich auch noch nicht das Wohngeld nicht mehr zu den Sozialleistungen zählt. Damit sind die Wohngeldempfänger nicht befreit. Aber damit gehört das Wohngeld als überflüssige Leistung abgeschaft wenn es keine Sozialleistung mehr ist.
  2. AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht Lustig finde ich, dass vor allem die Gehörlosenverbände aktuell schreien und plärren wie am Spieß, wie sie überhaupt gebührenpflichtig sein könnten, sie können doch nichts hören. Aber wer viel mit Gehörlosen zu tun hat, weiß, dass die sehr gern den ganzen Tag lang vor der Glotze sitzen und seit Jahren eine Untertitel- und/oder Gebärdenpflicht fordern. Jetzt müssen sie als FLEISSIGE und Dauerforderer ohnehin nur ein Drittel bezahlen (selbst wenn sie ganz reguläre Normalverdiener sind! Und das sind die meisten!) und jammern immer noch wie gemein doch die Welt ist.
  3. AW: Hintergrund: Ausnahmen von der Gebührenpflicht "Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen." und wieder an der GEZ vorbei gekommen, Merci^^
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