Illegale Downloads: Haften Eltern für volljährige Kinder?

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Eltern haften für ihre Kinder, doch gilt das auch, wenn der Nachwuchs beim illegalen herunterladen von Musik bereits volljährig ist? Darüber hat nun der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden.

Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Eltern müssten ihre erwachsenen Kinder nicht generell über die Illegalität solcher Tauschbörsen aufklären, hieß es. Das müsse erst geschehen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass das Kind solche Tauschbörsen bereits in Anspruch genommen habe oder in Anspruch nehmen werde.

Damit scheiterten vier führende Plattenfirmen mit ihrer Klage gegen einen Polizisten. Dieser war 2007 abgemahnt worden, weil Monate zuvor sein damals 20 Jahre alter Stiefsohn illegal Musik heruntergeladen und damit gleichzeitig auch 3749 Musikdateien auf einer Internet-Tauschbörse zum Upload angeboten hatte. Die Musikfirmen wollten nun die Kosten für Abmahnungen wegen Verletzung ihrer Urheberrechte in Höhe von rund 3400 Euro vom Stiefvater.
 
2012 hatte das Gericht bereits entschieden, dass Eltern nicht haften, wenn sie ihren minderjährigen Kinder illegale Downloads zuvor verboten haben. [dpa/fm]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Illegale Downloads: Haften Eltern für volljährige Kinder? Nachdem die Tauschbörsen schon seit Jahren durch Filehoster abgelöst und entsprechend tot sind spielt das ohnehin keine Rolle mehr.
  2. AW: Illegale Downloads: Haften Eltern für volljährige Kinder? Bundesgerichtshof: Eltern haften nicht für Filesharing erwachsener Kinder - Golem.de Haften oder Haften nicht ist hier die Frage ?
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