Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Ist Streaming eine Urheberrechtsverletzung? Nach zehntausenden Abmahnungen für die Nutzer des Erotik-Portals Redtube stellt sich die Frage immer öfter. Das Justizministerium sagt nein und stärkt den Nutzern damit den Rücken. Doch die strittige Problematik rechtlich klären will man offenbar nicht.

Nachdem die Abmahnwelle gegen Nutzer des Erotik-Portals Redtube seit einigen Wochen mitunter hohe Wellen schlägt, hat sich nun auch erstmals das Justizministerium zum Thema Videostreaming im Internet geäußert – und stärkt dabei den Usern den Rücken. Angefragt von der Linken antwortete die Behörde, dass das Betrachten eines Streams keine Urheberrechtsverletzung sei, wie „Spiegel Online“ am Dienstag aus dem Schreiben des Justizministeriums zitierte. Es werde immerhin keine Kopie der Inhalte erstellt.

Damit stellt sich die Behörde in diesem zum Teil heiß diskutierten Thema nun auf die Seite der Redtube-Nutzer. Mitte Dezember hatten zehntausende von ihnen unerfreuliche Post von einer Regensburger Anwaltskanzlei bekommen, welche die Betroffenen wegen Urheberrechtsverletzungen beim streamen von Videos auf Redtube abgemahnt hatten. 250 Euro Strafe und eine Unterlassungserklärung wurden dabei im Auftrag des Schweizer Rechteinhabers The Archiv gefordert. Seitdem brandete auch die Diskussion auf, ob Streaming als Straftat zu bewerten ist, wie sie von zahlreichen Anwälten abgemahnt wird.
 
Eine letztliche Klärung des Sachverhalts bringt aber auch die Stellungnahme des Justizministeriums nicht. Denn die Behörde hält das Anschauen von Videos im Browser zwar nicht für bedenklich, verweist aber auch darauf, dass diese Frage noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt sei. Dieses Problem könne letztlich nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, hieß es in dem Antwortschreiben weiter.
 
Selbst für mehr Klarheit sorgen will das Ministerium aber nicht. Man wolle das Urheberrecht auf die Erfordernisse des digitalen Zeitalters anpassen und dabei auch die neuen Nutzungspraktiken berücksichten, hieß es wie so oft ziemlich schwammig zum Thema Urheberrecht. Eine Evaluierung des Gesetzes steht erst für 2015 an, vorher wolle man bei diesem Thema zumindest vorerst nicht aktiv werden.
 
Neben der Frage, ob es sich beim Streaming um eine Urheberrechtsverletzung handelt, gibt es bei dem Redtube-Fall noch einige andere Punkte, die die verschickten Abmahnungen immer zweifelhafter erscheinen lassen. Zum einen ist bis heute nicht geklärt, auf welchem Weg die für die Abmahnungen notwendigen IP-Adressen beschafft wurden. Experten gehen mittlerweile von einer bewussten Umleitung der Nutzer auf eine Zwischenseite aus, wo ihre Daten gespeichert wurden, ehe sie an ihr eigentliches Ziel zu Redtube gelangten.
 
Zum anderen gibt es mittlerweile auch erhebliche Zweifel daran, ob der Rechteverwerter The Archiv überhaupt im Besitz der Rechte ist, deren Verletzung er durch die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen hat abmahnen lassen. Denn offenbar gibt es Lücken in der Kette, wie die Rechte vom Produzenten zu The Archiv gelangt sind. [fm]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Justizministerium im Redtube-Fall: Streaming keine Straftat Der Fall ist das beste Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung! Gott sei Dank hat der aktuelle Justizminister Maas fürs erste die Vorratsdatenspeicherung auf Eis gelegt, zumindest bis eine eindeutige Klärung durch den Europäischen Gerichtshof beurteilt wurde. Auch wenn unserem Innenminister dies überhaupt nicht gefällt, er die Sicherheit des Landes dadurch gefährdet sieht und die Vorratsdaten absolut Missbrauchssicher gehandhabt werden sollen, konnten wir bei der Redtube-Pornoabmahnung bestens sehen, wie verantwortungslos sogar nur mit Verbindungsdaten von Internetnutzern umgegangen wird. Nein, ich meine nicht von den wahrscheinlich kriminell agierenden Anwälten der Kanzlei Urmann + Collegen, sondern von unseren Hoheitlichen Richtern die einfach auf eine Anfrage durch die Kanzlei richterlich die Bekanntgabe der Verbindungsdaten ermöglichten. Man stelle sich mal vor, wir haben die Vorratsdatenspeicherung. Jeder der einen Juristen in einer Kanzlei mit krimineller Energie zur Verfügung hat, kann dann mit unsauber formulierten Anträgen, Begründungen wie Gefahr in Verzug, Fluchtgefahr, etc. die Herausgabe dieser Daten beantragen, Richter, unkenntlich in der Materie von Telekomunikation, Datenschutz, o.ä. geben diesem Begehren statt, unrecht Beklagte müssen dann über aufwendigen und kostenintensiven juristischen Wegen ihre Unschuld beweisen, wenn dies überhaupt zweifelsfrei möglich ist. Wer kennt nicht den Spruch, es wird etwas Wahres daran gewesen sein. Spielt bei dem aktuellen Redtube-Fall die Rechtmässigkeit oder Unrechtmässigkeit eine Rolle, wenn während dem Skiurlaub die strengkatholischen Schwiegereltern zufälligerweise das Abmahn-Schreiben einer Anwaltskanzlei U+C wg. verbotenen Herunterladens von Pornomaterial beim Leeren des Briefkastens in die Hände bekamen? Selbst wenn die Kanzlei und die schweizer Firma wg. Betrug verurteilt würden, der Abgemahnte rechtlich absolut rehabilitiert würde, der Schaden im familiären Kreis wäre nicht wiedergut zu machen. Im Gegenteil, selbst die aktuelle Gesetzliche Lage zum Umgang mit persönlichen Daten, Verbindungsdaten und Bewegungsdaten bedürfte der Überarbeitung. Denn einfach so, aufgrund von Unkenntnis der Materie, dürfte kein Richter ad hoc solch eine Entscheidung treffen und die Datenherausgabe anordnen - egal wie die Begründung seitens der Antragsteller lautet. Solange dies nicht gewärleistet ist gilt: nur Daten die gar nicht erst erhoben werden können nicht herausgegeben werden. Deshalb sollte die Speicherung solcher Daten gänzlich verboten werden. Für die Rechnungserstellung sind Verbindungsdaten, zumindest bei Flatrates (in Telefonie und Internet), nicht erforderlich. Erst recht nicht Positionsdaten etc. Normalerweise gehören die Richter die die Herausgabe der Daten anordneten ebenfalls von den Betroffenen wg. Missbrauch persönlicher Daten verklagt. Erst Recht unsere Regierungsverantwortlichen, haben sie durch die mangelhafte Gesetzgebung was den Datenschutz angeht, so etwas erst ermöglicht.
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