Kabel Deutschland weitet Drosselung für Filesharer aus

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Kabel Deutschland passt seine AGB für Kunden mit älteren Internet- und Telefonverträgen an. Diese können zukünftig ebenfalls gedrosselt werden, sollten sie mehr als 10 GB pro Tag mit Filesharing im Internet verbrauchen.

Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland wird in Zukunft auch Internetkunden mit älteren Verträgen drosseln, wenn diese beim Filesharing, also dem Online-Austausch von Musik oder Filmen, ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten. Dies geht aus einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden, die ihren Internet- oder Telefonvertrag vor August 2009 abgeschlossen haben, hervor.

Laut der geänderten AGB kann der Kabelnetzbetreiber die Geschwindigkeit der Anschlüsse demnach auf maximal 100 Kbit/s drosseln, wenn der Kunde mit Filesharing-Diensten das Datenvolumen von 10 Gigabyte pro Tag überschreitet. Für Kunden, die ihren Vertrag nach dem August 2009 abgeschlossen haben, gelten diese Beschränkungen schon seit längerem. Doch immerhin sollen von der Drosselung wirklich nur Kunden betroffen sein, die massenhaft Filesharing-Dienste in Anspruch nehmen. Wer ein entsprechendes Datenvolumen mit anderen Online-Diensten überschreitet, wird auch in Zukunft nicht gedrosselt.
 
Doch auch wenn die neuen AGB dies ermöglichen, soll die Drosselung aktuell nicht bei einem Filesharing-Volumen von 10 GB pro Tag einsetzen. So soll eine Drosselung derzeit tatsächlich erst ab einem Volumen von 60 GB pro Tag durchgeführt werden. [ps]

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46 Kommentare im Forum

  1. AW: Kabel Deutschland weitet Drosselung für Filesharer aus Wahrscheinlich eine Reaktion auf das hier: http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Kabel_Deutschland_LG_Muenchen_37_O_1267_14.pdf
  2. AW: Kabel Deutschland weitet Drosselung für Filesharer aus Ist auch vollkommen richtig! Ich denke sie werden aber berufsbedingtes Filesahring von den privaten Filesharern zum Zwecke der Urherberechstvereletzung unterscheiden können.
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