Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Eine Klage von Kabel Deutschland gegen den SWR wurde auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Der Kabelnetzbetreiber hatte gegen die Rundfunkanstalt wegen der eingestellten Zahlungen von Kabeleinspeiseentgelten geklagt. Vorbei ist der Rechtsstreit damit allerdings vermutlich noch nicht, zumal der Konzern über einen Hilfantrag nun auch die Verwaltungsgerichte beschäftigt.

Im Streit um die Zahlung der Einspeiseentgelte von öffentlich-rechtlichen Sendern an die Kabelnetzbetreiber musste Kabel Deutschland vor Gericht nun auch in zweiter Instanz eine Schlappe verkraften. Am Donnerstag wies das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage des Unternehmens gegen den SWR (Südwestrundfunk) zurück, wie Stefan Schüler, Pressesprecher des Oberlandesgrichts, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte. Kabel Deutschland versucht vor Gericht durchzusetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF künftig wieder Entgelte für die Verbreitung ihrer Programme an den Kabelnetzbetreiber zahlen müssen.

Bemerkenswert an dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart ist dabei, dass ein Hilfsantrag der Klage zur gesonderten Entscheidung abgetrennt und an die Verwaltungsgerichte ausgelagert wurde. Konkret geht es dabei um die Frage, ob für Kabel Deutschland eine Verpflichtung besteht, die Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ohne Vergütung in seine Netze einzuspeisen und Kapazitäten dafür bereitstellen muss, auch wenn kein wirksamer Vertrag dazu zwischen den Parteien besteht. Diese Frage soll nun also auch unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten geklärt werden.
 
Bereits im April war die KDG in erster Instanz beim Landgericht Stuttgart gegen den SWR gescheitert. Danach hatte der Kabelnetzbetreiber angekündigt, das Verfahren auf der nächsthöheren Instanz fortzusetzen. Nach dem gestrigen Urteil des OLG Stuttgart hat Kabel Deutschland nun die Möglichkeit in Revision zu gehen. Es ist also wahrscheinlich, dass der Rechtsstreit auch nach dem aktuellen Urteil weitergehen wird.
 
Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabelnetzbetreiber sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn diese keine Einspeisegebühren bezahlen.
 
Die Rundfunkanstalten begründen ihre Entscheidung zur Einstellung der Zahlung damit, dass dieses Modell noch aus der Zeit stamme, in der die Kabelnetze staatlich ausgebaut wurden. Mit den Einspeiseentgelten sollte damals der Ausbau der Netze mitfinanziert werden. Im Zuge der Privatisierung befinden sich die Kabelnetz mittlerweile jedoch in der Hand privatwirtschaftlicher Anbieter.
 
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768 Kommentare im Forum

  1. AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz Gebt doch endlich auf... Wie war das mit den Affen und dem Theater...
  2. AW: Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz KDG macht so lange weiter, bis alle am Boden liegen. Mahlzeit Reinhold
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