Kabelverband will Grundverschlüsslung

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Berlin – Nach einer aktuellen Meldung des Deutschen Kabelverbands spricht sich dieser gegen Sonderrechte für Sender in den Navigationssystemen der Kabelnetzbetreiber aus.

Der Marktzugang für neue TV-Anbieter im Kabel soll nicht durch Sonderrechte für ARD, ZDF oder einzelne große Privatsender behindert werden. Dies bekräftigt der Deutsche Kabelverband in Berlin. Eine bevorzugte Darstellung öffentlich-rechtlicher Sender in den Navigationssystemen der Kabelnetzbetreiber, wie sie von ARD und ZDF gefordert wird, lehnt der Deutsche Kabelverband ab.
 
Unter dem Schlagwort der „Diskriminierungsfreiheit“ fordern ARD und ZDF umfassende technische und kommerzielle Auflagen für die Digitalangebote der Kabelnetzbetreiber: Neben der privilegierten Position in Programmführernwollen die Öffentlich-Rechtlichen getrennte Decoder für Pay-TV und Free-TV sowie die zwingende Verwendung der von ihnen mitentwickelten MHP-Technik durchsetzen. Die Netzbetreiber sind bereits gezwungen, die öffentlich-rechtlichen Programme von einer Grundverschlüsselung auszunehmen.
 
Der Deutsche Kabelverband spricht sich in deutlicher Form gegen die Kritik einzelner Sender an der Grundverschlüsselung von Digitalinhalten aus. Rüttger Keienburg: „Die Grundverschlüsselung ist eine Voraussetzung für die Adressierbarkeit der Kunden und stellt vor allem sicher, dass der Zuschauer nur für diejenigen Programmangebote zahlt, die er selbst auswählt.“[lf]

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