Kartellamt: Ende des Facebookverfahrens und Lob für 5G-Regeln

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Bundeskartellamt steht kurz vor dem Abschluss seines Verfahrens gegen Facebook und hält die Kritik an den umstrittenen Vergaberegeln für die neuen 5G-Mobilfunknetze für unangebracht.

„Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln.“ Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. „Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden“, sagte Mundt. „Entscheidend ist, wie das in der Praxis umgesetzt wird.“

Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. 5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran. Telefònica, Vodafone und die Telekom haben daher auch gegen die Vergaberegeln geklagt.

Die Bundesnetzagentur hatte die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen auf Druck der Politik noch einmal verschärft. Vor allem wurden den Unternehmen weitergehende Auflagen für den Ausbau der Funknetze gemacht.
Abschluss des Verfahrens gegen Facebook

Derweil steht das Kartellamt außerdem kurz vor dem Abschluss seines Verfahrens gegen Facebook, bei dem es um den Vorwurf des missbräuchlichen Sammelns und Verwertens von Nutzerdaten geht. „Wir werden Anfang 2019 eine Entscheidung zu Facebook verkünden. Wir meinen, dass Facebook den relevanten Markt beherrscht“, sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der „Rheinischen Post“.

Das Verfahren dreht sich um die Frage, ob das Unternehmen den Kunden unangemessene Geschäftsbedingungen aufzwingt und durch die Art und Weise, wie Daten gesammelt und genutzt werden, seine Marktmacht zulasten der Kunden missbraucht.

„Facebook ist keine gemeinnützige Veranstaltung“, betonte Mundt. „Die Kunden zahlen mit ihren Daten, und sie zahlen mit Aufmerksamkeit für Werbung und Anzeigen. Wenn die Daten der Nutzer nun stärker genutzt und erhoben werden, als vielen Bürgern bewusst ist, kann man dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bewerten.“

In einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits vor gut einem Jahr moniert, dass das weltgrößte Online-Netzwerk in Deutschland „unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt“ und mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst WhatsApp und die Videoplattform Instagram, aber auch Webseiten anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen.

Facebook widerspricht der Einschätzung, in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung zu haben. [dpa]

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