Kartellamt nimmt CL-Deal zwischen Sky und DAZN ins Visier

83
72
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Ist die Aufteilung der Übertragungsrechte für den europäischen Spitzenfußball zwischen Sky und DAZN rechtskonform? Das Bundeskartellamt ermittelt nun in dem Fall.

Bereits 2017 hatte Sky bei der Ausschreibung der Übertragungsrechte für die Champions League von der UEFA den Zuschlag erhalten. Damit waren die Rechte zur Ausstrahlung der Begegnungen des europäischen Oberhauses bis einschließlich 2021 in die Hände des größten deutschen Pay-TV-Anbieters gewandert.

Was dann folgte, wird nun Gegenstand der Ermittlungen des Bundeskartellamtes werden: Sky teilte die exklusiven Ausstrahlungsrechte mit Video-Streaminganbieter DAZN, was dazu führte, dass Abonnenten der Dienstleister nun entweder beide Angebote beziehen oder sich mit der Hälfte der CL-Partien zufrieden geben mussten.

Ferner sind durch die Exklusivübertragungen bei DAZN nunmehr 50 Prozent aller Partien nur noch über das Internet beziehbar. Ein weiterer Rückschlag für den gemeinen, klassischen Fernsehr-Zuschauer also, nachdem das Free-TV ohnehin schon keine Rolle mehr bei der letzten Rechtevergabe spielen konnte.

Es gibt also einige Gründe für das Einschreiten des Bundeskartellamtes. Dessen Präsident Andreas Mundt bringt die Sachlage wie folgt auf den Punkt: „Mit der laufenden Saison der Champions League hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat.“

In einer ersten Maßnahme werden nun Sky und DAZN sowie weitere Marktteilnehmer unter anderem mit Blick auf den genauen Verlauf der Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte befragt.

Sky unterliegt als Pay-TV-Anbieter Umständen besonderer kartellrechtlicher Beschränkungen bei der Kooperation mit Wettbewerbern. Der Verdacht des Bundeskartellamtes: Die Vereinbarung zwischen Sky Deutschland und der DAZN-Muttergesellschaft Perform könnte zu einer weiteren Absicherung der Marktposition von Sky beitragen.

Auch insofern komme eine durch die Kooperation bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung in Betracht. [rs]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

83 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 83 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum