Keine Berufung gegen schwedischen Gerichtsbeschluss zu Assange

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die schwedische Staatsanwaltschaft will keine Berufung gegen die Ablehnung eines Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange einlegen.

Die Untersuchungen konzentrierten sich stattdessen auf die Überprüfung der Beweislage, indem bestimmte weitere Vernehmungen abgehalten würden, teilte die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, am Donnerstag mit.

Assange wird in Schweden vorgeworfen, im Jahr 2010 eine Frau vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte einen europäischen Haftbefehl ausstellen wollen, um eine Auslieferung des 47-Jährigen nach Schweden zu erreichen. Das Bezirksgericht von Uppsala hatte den Haftbefehl Anfang Juni aber abgelehnt. Persson hätte den Beschluss noch bis zum kommenden Montag anfechten können.

Der Wikileaks-Grüner hatte sich jahrelang in der Botschaft von Ecuador in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgegen. Er hielt die Vorwürfe aus Skandinavien für einen Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schließlich festgenommen, nachdem ihm die Regierung in Quito das Botschaftsasyl entzogen hatte. Nun befindet sich der Australier in Großbritannien in Haft, weil er gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte.

Die schwedischen Vorermittlungen wurden Mitte Mai wiederaufgenommen. Nicht nur Schweden, auch die USA wollen Assange den Prozess machen. Sie werfen Assange vor, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen.

Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohen ihm 175 Jahre Haft. Über eine Auslieferung an die USA muss nun die britische Justiz entscheiden. [dpa]

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