Keine Einwände der KEK gegen neue Kabelsender

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Gegen den Sendestart von Nasche Kino, Detski Mir/Teleclub, DSF-digital und Nickelodeon sprechen laut Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) keine Einwände.

Für Nasche Kino und Detski Mir/Teleclub hat die RtvD Video- und Filmproduktions GmbH die Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung der Pay-TV-Spartenprogramme beantragt. Nasche Kino zeigt russische Spielfilme und soll ca. 16 Stunden täglich gesendet werden. Das ebenfalls russischsprachige Programm Detski Mir/Teleclub ist für einen Umfang von ca. 18 Stunden täglich konzipiert. Der Programmteil Detski Mir besteht aus Zeichentrickfilmen; im Programmteil Teleclub werden russische Fernsehserien gesendet. Beide Programme werden bereits veranstaltet. Bis Ende 2003 geschah dies aufgrund einer britischen Sendelizenz eines anderen Unternehmens; seit Anfang 2004 liegt die Programmverantwortung bei der Antragstellerin. Sie veranstaltet bereits das auch in Deutschland emp3 fangbare Programm RTVi. An der Antragstellerin sind die Inter TV Limited, die zugleich sämtliche Spielfilme zuliefert, zu 48,73 %, Ludmilla Tietzki zu 30,02 % und Peter Tietzki zu 21,25 % der Anteile beteiligt. Inter TV Ltd. verfügt über einen umfangreichen Rechtebestand an russischen Filmen und betreibt damit weltweiten Rechtehandel. Alleingesellschafter ist der Geschäftsführer Michael Borshchevsky.

Die DSF Deutsches Sportfernsehen GmbH hat die Zulassung eines bundesweiten digitalen Sportspartenprogramms unter dem Arbeitstitel DSF-digital beantragt. Geplant ist, DSF-digital als Pay-TVAngebot über die digitalen Kabelnetze zu verbreiten. An der Antragstellerin, die bereits das frei empfangbare Programm DSF veranstaltet, sind die Sport Media Holding GmbH zu 81,13 % und Dr. Hans- Dieter Cleven zu 18,87 % der Anteile beteiligt. Die Anteile an der Sport Media Holding GmbH hält zu 49,9 % die Karstadt Quelle New Media AG und zu 50,1 % die EM-Sport Sportmarketing GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der EM.TV & Merchandising AG. Die EM.TV & Merchandising AG beabsichtigt, eine zweistufige Umstrukturierung durchzuführen. Der Entscheidung der KEK liegt die Beteiligungsstruktur nach der ersten Stufe der Umstrukturierung zugrunde. Danach werden die Veranstalterbeteiligungen der EM.TV & Merchandising AG konzernintern auf zwei neue Holdinggesellschaften (HoldCo 1 und HoldCo 2) ausgegliedert bzw. auf diese übertragen. Die Anteile an der EM-Sport Sportmarketing GmbH hält die EM.TV & Merchandising AG dann über ihre 100%ige Tochtergesellschaft HoldCo 2.

Die MTV Networks GmbH & Co. OHG hat einen Antrag auf Zulassung zur Veranstaltung von Nickelodeon, einem bundesweiten deutschsprachigen Unterhaltungsspartenprogramm für Kinder, gestellt. Die Antragstellerin veranstaltet bereits die analogen Musikspartenprogramme MTV und MTV2 Pop und hält Zulassungen für die digitalen Musikprogramme MTV Extra, MTV Base sowie VH1 Classic. Die deutschsprachigen Versionen dieser Digitalprogramme sind indes noch nicht auf Sendung. Es ist geplant, Nickelodeon als Pay-TV-Kanal in einem digitalen Programmpaket zusammen mit anderen von der Antragstellerin veranstalteten digitalen Programmen über Satellit und Kabelnetze der Kabel Deutschland GmbH zu verbreiten. Die Antragstellerin ist ein Unternehmen des Viacom-Konzerns, der unter den Marken MTV und Nickelodeon weltweit Fernsehkanäle veranstaltet. Ein deutschsprachiges frei empfangbares Nickelodeon-Programm war schon einmal im Juli 1995 auf Sendung gegangen; der Betrieb wurde jedoch am 31. Mai 1998 wieder eingestellt. [fp]

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