Keine Planungssicherheit bei Vorratsdatenspeicherung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Deutschland hat sich bereits wegen der bislang ausgebliebenen Umsetzung der EU-vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung den Ärger Brüssels zugezogen. Viel schlimmer wirkt sich das Dilemma jedoch für betroffene Telekommunikationsunternehmen aus, die bereits in Systeme investiert haben, die aufgrund der Gerichtsurteile zur Vorratsdatenspeicherung nun obsolet sind. Experten kritisieren die mangelnde Planungssicherheit.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März war die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hinfällig. Damit verstrich auch die von Brüssel gesetzte Zeitspanne, in der die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen war. TK-Unternehmen befinden sich nun in der Situation, dass es auf der einen Seite keine gesetzliche Regelung gibt, auf der anderen Seite aber Brüssel Druck ausübt, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Thomas Sassenberg, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei SBR Schuster Berger Bahr Ahrens, kritisiert im DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER die mangelnde Planungssicherheit für TK-Unternehmen. „Besonders problematisch wäre es für die Telekommunikationsunternehmen, wenn erneut eine Interimslösung umgesetzt werden müsste“, so der Rechtsexperte.
 

Dabei geht es auch um die Frage, wer die Kosten, die durch die Vorratsdatenspeicherung entstehen, tragen soll. Die EU-Kommission kommt in einem Bericht aufgrund der unterschiedlich geregelten Kostentragungspflicht in den einzelnen Ländern zu dem Schluss, über die Richtlinie keine gleichen Wettbewerbsbedingungen in der EU schaffen zu können. Daher soll unter besonderer Berücksichtigung kleinerer und mittlerer Netzbetreiber und Internet Service Provider noch geprüft werden, wie eine EU-weite einheitliche Kostenerstattung erreicht werden kann. „Gerade im Hinblick auf die national fehlende Planungssicherheit lässt eine europaweite Regelung, welche die Erstattung der Kosten zugunsten der betroffenen Telekommunikationsunternehmen regelt, umso wichtiger erscheinen“, erklärt Sassenberg. Insofern ist der Bericht der EU-Kommission in seinen Augen ein erstes Signal dahingehend, dass TK-Unternehmen nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden.

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[mh]

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