Kika-Affäre: MDR trennt sich von weiterem Mitarbeiter

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Betrugsaffäre beim Kinderkanal von ARD und ZDF zieht weiter Kreise. Der federführende MDR hat sich mit sofortiger Wirkung von einem freien Mitarbeiter der Kika-Herstellungsleitung getrennt.

Das teilte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) am Mittwochabend in Leipzig mit. Der Mann stehe im Verdacht, sich durch kriminelle Handlungen einen Vorteil verschafft zu haben. Das habe sich aus der weiteren internen Prüfung der Geschäftsbeziehungen des Senders ergeben.

Vor dem Landgericht Erfurt muss sich gegenwärtig der frühere Kika-Herstellungsleiter wegen Untreue und Bestechlichkeit verantworten. Der inzwischen gekündigte Manager gestand in dem Prozess, Millionen an Gebührengeldern abgezweigt zu haben, um so seine Spielsucht zu finanzieren. Der MDR geht von einem Schaden von mindestens 8,2 Millionen Euro seit dem Jahr 2002 aus.

Der MDR hatte im März auch einer Mitarbeiterin aus der Herstellungsleitung fristlos gekündigt. Zudem wurden der Kika-Programmgeschäftsführer Steffen Kottkamp abgemahnt und der MDR-Fernsehdirektor Wolfgang Vietze ermahnt.

„Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind abzuwarten“, erklärte MDR-Unternehmenssprecher Dirk Thärichen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit nach eigenen Angaben noch gegen vier Kika-Mitarbeiter sowie sieben Geschäftsführer verschiedener Firmen. Der MDR läßt derzeit seine Kontrollmechanismen von externen Beratern prüfen. Der Kinderkanal soll außerdem organisatorisch enger an den MDR angebunden werden.

Im Zusammenhang mit dem Prozess prüft das Thüringer Innenministerium, ob die Spielbank in Erfurt gegen das Glücksspielgesetz verstoßen hat. Es sei zu klären, ob die gesetzlichen Pflichten zum Schutz der Spieler eingehalten wurden, bestätigte das Innenministerium einen entsprechenden Bericht von MDR Thüringen.

Die Spielbank ist mit einem sogenannten Sozialkonzept dazu verpflichtet, die Suchtgefährdung von auffälligen Spielern zu prüfen. Für den Fall, dass die Betreiber der Spielbank dies nicht tut, kann die Aufsichtsbehörde je nach Schwere Sanktionen erlassen.

In dem Prozess hatten mehrere Casino-Mitarbeiter ausgesagt, bei dem Angeklagten keine Anzeichen von Spielsucht bemerkt zu haben – trotz seiner häufigen Besuche und der beträchtlichen Summen, die er verspielt hat. [dpa/ar]

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