Kim Dotcom: Gericht macht Weg für Auslieferung frei

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Seit Jahren kämpft der Megaupload-Gründer Kim Dotcom gegen seine Auslieferung in die USA. Nun erlitt er dabei einen ersten Rückschlag: Ein Gericht in Neuseeland entschied, dass Dotcom ausgeliefert werden kann. Doch bis dahin werden wohl noch Jahre vergehen.

Der umstrittene Internet-Unternehmer Kim Dotcom (41) hat die erste Runde in seinem Kampf gegen eine Auslieferung an die USA verloren, will sich aber weiter wehren. Ein Gericht in Neuseeland entschied am Mittwoch, dass der aus Deutschland stammende Dotcom zusammen mit drei weiteren Angeklagten ausgeliefert werden kann. US-Staatsanwälte werfen ihnen Urheberrechtsverletzungen in großem Stil bei der Online-Speicherplattform Megaupload vor. Bei einer Verurteilung droht Dotcom eine lange Haftstrafe.

Dotcoms amerikanischer Anwalt Ira Rothken kündigte über den Kurzmeldungsdienst Twitter umgehend eine Berufung an. Gegen die Entscheidung von Richter Nevin Dawson, der von einer „erdrückenden Beweislast“ gegen die Beschuldigten sprach, können innerhalb von 15 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. Am Ende entscheidet die neuseeländische Justizministerin Amy Adams, die erst den Ausgang des Berufungsverfahrens abwarten will. Dotcoms neuseeländischer Anwalt Ron Mansfield sagte dem „Wall Street Journal“, das Berufungsverfahren könne Jahre dauern.
 
Die Entscheidung über die Auslieferung kommt fast vier Jahre nach der aufsehenerregenden Razzia auf Dotcoms Anwesen, bei der unter anderem viele Autos beschlagnahmt worden waren. Er war vorläufig festgenommen worden.
 
Über Megaupload waren laut den Vorwürfen der US-Ankläger massenhaft illegale Kopien von Filmen und Musik verbreitet worden. Dadurch sei Rechteinhabern wie Hollywood-Studios ein Schaden von über einer halben Milliarde US-Dollar (heute etwa 0,46 Milliarden Euro) entstanden.
 
In der Anklage wurden Auszüge aus E-Mails veröffentlicht, die belegen sollen, dass Dotcom und andere Manager von Megaupload von den Copyright-Verletzungen gewusst und die Nutzer sogar dazu animiert hätten. Megaupload verdiente Geld unter anderem mit Gebühren für schnellere Datenübertragung, was bei großen Dateien wie Filmen auch nötig ist. Dotcom weist die Vorwürfe zurück. Er habe nur eine Plattform betrieben.
 
Richter Dawson analysierte in seiner rund 270 Seiten langen Entscheidung sowohl die Vorwürfe der US-Staatsanwälte als auch die Antworten der Angeklagten darauf. [dpa/fs]

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