Kino.to: Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Werbepartner

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach der Razzia beim Filmstreaming-Portals kino.to hat die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft auch die Werbepartner der Internetseite im Visier. Gegen die Betreiber der Plattform wird zusätzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt.

Nach einem Bericht der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ vom Sonntagabend plant die sächsische Generalstaatsanwaltschaft, gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorzugehen. Christine Ehlers, die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), sagte dem Nachrichtenmagazin, dies würde das erste Mal seien, dass Unternehmen, die auf illegalen Seiten werben, auch strafrechtlich belangt werden. Nach den Berechnungen der GVU haben die Werbepartner des Filmstreaming-Portals mindestens 14,6 Millionen Euro in den letzten 12 Monaten verdient.
 
Zumindest bei Kino.to-Betreiber Dirk. B geht die Staatsanwaltschaft auch von umfangreicher Steuerhinterziehung aus und ermittelt zusätzlich wegen des Verdachts der Geldwäsche. Nach Angaben von Wolfgang Klein, Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft, droht dem Beschuldigten eine empfindliche Freiheitsstrafe. Mehr als 15 Jahre könne er aber nicht bekommen.

Bereits eine Woche nach der Portal-Schließung im Juni hatten die Fahnder erste Konten und Luxusautos beschlagnahmt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, wurden rund 2,5 Millionen Euro sichergestellt, wie Klein sagte. Nach einem umfassenden Geständnis war einer der Beschuldigten Ende Juni wieder freigelassen worden.
 
Nach der Schließung des Portals hatte die GVU in ihren Online-Blog angekündigt, offenbar auch die Nutzer zur Rechenschaft ziehen. Nach Geschäftsführer Matthias Leonardy, hat sich jeder Nutzer, der einen Film über das Portal abgerufen hat, strafbar gemacht. Unter Experten herrscht in diesem Punkt bisher Uneinigkeit. Auch existiert noch kein höchstrichterliches Urteil über die Strafbarkeit der Nutzung von illegalen Videostreams vor.
 
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal kino.to zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen. [frt]

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10 Kommentare im Forum

  1. AW: Kino.to: Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Werbepartner Na klar. Und gegen den Stromanbieter für den Server wird sicher auch noch ermittelt Peinlich, peinlich.
  2. AW: Kino.to: Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Werbepartner Dann müsste man auch gegen die Internet-Serviceprovider ermitteln wegen zur Verfügungstellung einer Infrastruktur zum Begehen einer Straftat bzw. Versorgung einer "kriminellen Vereinigung"
  3. AW: Kino.to: Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen Werbepartner Aber das hat mich ehrlich gesagt immer schon gewundert: Warum man auf illegalen Webseiten Werbung von so vielen großen, bekannten Firmen sieht. Wissen die Firmen echt nicht, wo ihre Werbeagenturen die Ads buchen?
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