Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Erster Rückschlag für den GEZ-Kläger Ermano Geuer, der das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen will. Seinen Eilantrag, den einmaligen Datenabgleich zur Erhebung der Rundfunkgebühr auszusetzen, lehnte das Gericht ab.

Mitte August 2012 hatte der Passauer Jurist Ermano Geuer dem neuen Rundfunkbeitrag, der seit Anfang diesen Jahres gilt, den Kampf angesagt und die Haushaltabgabe per Popularklage zum Thema des Bayrischen Verfassungsgerichts gemacht. Nun musste der Anwalt eine erste Schlappe hinnehmen. Denn das Verfassungsgericht wies einen von Geuer eingereichten Eilantrag zurück, mit dem der einmalige Datenabgleich zur Erhebung der neuen Rundfunkgebühr ausgesetzt werden sollte. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.

„Eine Aussetzung würde zumindest vorübergehend eine gleichmäßige Beitragserhebung in erheblicher Weise beeinträchtigen, und zwar sowohl im Freistaat Bayern selbst als auch im Verhältnis zu den übrigen Ländern mit Auswirkungen auf sämtliche den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bildenden Anstalten und Körperschaften“, hieß es in der Begründung. Demgegenüber hätten Nachteile, die den Betroffenen durch die Übermittlung ihrer Daten an die Landesrundfunkstalten entstehen, zurückzutreten. Es handle sich im wesentlichen ohnehin nur um die Daten, die die Beitragszahler auch selbst anzeigen müssten.
 
Eine Verletzung des Anspruchs auf informationelle Selbstbestimmung, die Geuner durch die Praxis der Datenerhebung bemängelt hatte, sah das Gericht nicht. „Bei dem Meldedatenabgleich handelt es sich um ein effizientes Kontrollinstrument, mit dem in der Umstellungsphase eine verlässliche und möglichst vollständige Erfassung der Rundfunkbeitragsschuldner im privaten Bereich in einem überschaubaren Zeitraum sichergestellt werden soll“, so das Verfassungsgericht weiter. Zudem diene er einer größeren Beitragsgerechtigkeit.
 
Geuner hatte Klage gegen das neue Finanzierungsmodell der Öffentlich-Rechtlichen eingereicht, da er in ihm den Gleicheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt sieht. Wann eine Entscheidung in diesem Hauptverfahren fällt, ist bisher noch offen. [fm]

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  1. AW: Kläger gegen Rundfunkbeitrag muss erste Schlappe hinnehmen Kein Krieg kann in nur einer Schlacht gewonnen werden.
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