Klage gegen Facebook abgewiesen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen Paul Ceglia und Facebook wurde von einem US-Berufungsgericht beendet. Ceglia behauptet, dass ihm die Hälfte von Facebook zusteht.

Paul Ceglia behauptet seit Jahren, dass ihm die Hälfte von Facebook gehören würde. Allerdings  kann er das nicht beweisen. Seit 2010 zieht sich der Rechtsstreit zwischen Ceglia und Facebook nun schon hin. Ceglia hatte damals die Klage angestrebt und einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2003 vorgelegt, den Mark Zuckerberg unterschrieben haben soll und in dem es um die erste Programmierung für das Netzwerk ging. Allerdings konnte Zuckerberg belegen, dass die Programmierung für einen anderen Online-Dienst gedacht war.

Ein US-Bundesgericht hatte nun im vergangenen Jahr die Klage von Ceglia abgelehnt. Da er das nicht akzeptieren wollte, ist er in Berufung gegangen. Am Montag hat nun das Berufungsgericht das ursprüngliche Urteil bestätigt und den vorgelegten Vertrag als Fälschung bezeichnet. Ceglia hatte weiterhin behauptet, er hätte den Vertrag vergessen und deswegen erst sieben Jahre nach Unterzeichnung Klage gegen Facebook eingereicht. Für das Gericht war dieses Argument aber nicht nachvollziehbar und unhaltbar.
 
Wo sich Paul Ceglia derzeit aufhält, ist übrigens nicht bekannt. Auf Grund einer Straftat befand er sich für den laufenden Prozess auf Kaution in Freiheit, allerdings mit der Auflage, eine elektronische Fussfessel zu tragen. Im März hatte er diese aber durchtrennt und ist mit seiner Frau, zwei Kindern und dem Hund untergetaucht. Das FBI hat eine Belohnung von 5000 Dollar (rund 4640 Euro) auf ihn ausgesetzt und spekuliert, dass er sich in Irland aufhalten könnte. [id]

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