Klatsche für Vodafone: Aufpreis für SEPA-Überweisungen illegal

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Mobilfunkanbieter geklagt, weil dieser für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr verlangte – zum Nachteil für Altkunden. Nun hat das Landgericht München I entschieden.

Wer per Überweisung zahlen möchte, wird von einigen Unternehmen zusätzlich zur Kasse gebeten. Dabei trat bereits am 13.01.2018 die Zweite Richtlinie für Zahlungsdienstleister der EU in Kraft. Dieses Gesetz soll den Zahlungsverkehr vereinfachen, was jedoch auch das Verbot zur Folge hatte, Gebühren für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften sowie für Kredit- und Girokarten auf Unternehmensseite zu erheben.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte gegen Vodafone Kabel Deutschland GmbH, da diese in den alten Bestandsverträgen des Unternehmens eine Klausel fand, nach der Selbstzahler eine Gebühr von 2,50 Euro entrichten sollten. Somit entstünde ein Nachteil für Altkunden. Das Unternehmen hatte versucht, sich aus dem Verfahren zu winden, da Vodafone der Meinung war, das Verbot eines Zuschlags gelte nur für Verträge, die nach dem 13.01.2018 abgeschlossen wurden. Für einen effektiven Verbraucherschutz dürfe jedoch nicht zwischen Altverträgen und Neuabschlüssen unterschieden werden, klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Das Landgericht München I entschied nun, dass Zahlungen mittels einer Überweisung im SEPA-Verfahren kostenlos sein müssen, so wie es allgemein für Unternehmen bereits Mitte 2019 gerichtlich beschlossen worden war.  [msr]

Bildquelle:

  • vodafone: @ Vodafone

8 Kommentare im Forum

  1. Das sind halt, wie alle Verkäufer in unserem System, Kapitalisten, die primär Geld machen wollen. Keine Leistung erfolgt, um jemand glücklich zu machen!
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