„Kompromiss“: Neues Urheberrecht kommt ins Parlament

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Damit Kreative und Verwerter künftig gerechter für ihre Arbeit entlohnt werden, soll das Urheberrecht überarbeitet werden. Nach einigen Nachbesserungen will Justizminister Maas das Papier nun ins Kabinett bringen, spricht aber schon jetzt von einem „Kompromiss“.

Nach dem Protest von Verlegern, Agenten und Autoren bringt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Reform des Urhebervertragsrechts nun mit Zugeständnissen an die Verwerter-Seite ins Kabinett ein. Im Vergleich zu einem Referentenvorschlag seines Hauses vom Herbst sei der Gesetzentwurf in einigen Punkten geändert worden, so dass am Ende „ein vernünftiger Kompromiss“ stehe, sagte Maas in Berlin. Das Kabinett befasst sich damit an diesem Mittwoch. „Urheber“ (Schriftsteller, Journalisten, Filmemacher, Drehbuchautoren, Designer oder Komponisten) sollen gerechter für ihre kreative Arbeit entlohnt werden.

Ziel sei ein konsensfähiger Entwurf für das Parlament – und letztlich ein Gesetz, das ein „gedeihliches Auskommen“ für Autoren und Verwerter gleichermaßen sicherstellt. Massive Kritik an Maas kommt allerdings von der „Initiative Urheberrecht“, einem Zusammenschluss, der nach eigenen Angaben die Interessen von rund 140 000 Urhebern und ausübenden Künstlern vertritt.
 
Der Minister betont hingegen, im Vergleich zur derzeit geltenden Rechtslage werde die Urheber-Seite künftig weiterhin massiv gestärkt. Eine der Änderungen in Maas‘ Gesetzentwurf betrifft die zunächst vorgeschlagene Regel, wonach Autoren die Rechte an einem Buch schon fünf Jahre nach Abgabe des Manuskripts zurückrufen können, wenn sie woanders bessere Bedingungen bekommen. Nach Einwänden insbesondere kleiner und mittlerer Verlage greift dieses Zweitverwertungsrecht nun erst nach zehn Jahren.
 
Ferner solle „das Prinzip der fairen Beteiligung an jeder Nutzung“ gelten. Und die Kreativen erhielten „ein Recht auf Auskunft über erfolgte Nutzungen“, betonte Maas. „Die Künstlerinnen und Künstler sollen wissen, wie viel mit ihrer Leistung verdient wird.“ Allerdings werde der Auskunftsanspruch durch „Ausnahmetatbestände“ begrenzt.
 
Kritik der Gewerkschaft Verdi, auch die Wirkungsweise eines neuen Klagerechts für Urheberverbände werde im neuen Gesetzentwurf untergraben, kann Maas nicht nachvollziehen. Vielmehr sei es weiter so, dass künftig mit diesem Instrument die Durchsetzung vereinbarter Vergütungsregelungen erleichtert werde. Bei Verstößen muss dann nicht mehr der einzelne Autor oder Journalist vor Gericht ziehen, sondern ein Berufsverband könnte für sein Recht streiten.
 
Der Minister ist sicher, dass mit den nun ins Kabinett und danach in den Bundestag gehenden Neuregelungen „ein Kernbereich unserer Kulturwirtschaft“ reformiert werden kann. „Denn: Kreative müssen von ihrer Arbeit leben können. Mit unserem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass sich Urheber und Verwerter wieder auf Augenhöhe begegnen“, sagte Maas. [dpa/fs]

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5 Kommentare im Forum

  1. Hey, können Schreiner ihre Möbel künftig auch nach 10 Jahren zurückrufen und anderweitig teurer verkaufen? Muß ich mich darauf einstellen, daß ich nachträglich für meine Bücher und CDs Zuzahlungen leisten muß, weil deren "Urheber" plötzlich mehr Geld verlangen? Prinzipiell sollte so etwas aber allein Sache zwischen Autor und Verlag sein. Gut, bei normalen Arbeitnehmern gibt es ja auch so etwas wie Mindestlohn.
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