Kritik am neuen Leitfaden der BNetzA zum Glasfaserausbau

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert den neuen Leitfaden der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Glasfaserausbau. Dieser behindere den Ausbau durch unnötige bürokratische Hürden mehr, als das er ihn fördere. Auch versuche die Bundesnetzagentur ihre eigenen Aufgaben zunehmend auf die Stromanbieter abzuwälzen.

Am 27. August 2012 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen neuen Leitfaden für den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). Dieser regelt unter anderen die Mitverlegung von Breitband-Anschlusskabeln beim Ausbau der Stromnetze. Der neue Leitfaden wird jetzt vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit deutlichen Worten kritisiert. Wie der VKU am heutigen Mittwoch mitteilte, behindere dieser den Glasfaserausbau mehr, als das er ihn fördere.

So seien die bürokratischen Hürden, die aufgestellt werden, wenn die kommunalen Energieversorger gleichzeitig mit dem Strom- auch das Glasfasernetz ausbauen wollen, eindeutig zu hoch. Für die Anerkennung der Kosten fordert die Bundesnetzagentur beispielsweise, dass alle Details der einzelnen Baumaßnahmen exakt abgerechnet werden. Dies sei laut VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck eine „Verschlimmbesserung“ gegenüber der bisherigen Regelungen, wie sie von verschiedenen Landesregulierungsbehörden angewendet wurden. Der VKU fordert stattdessen eine pauschale Kostenanerkennung.
 
Außerdem kritisiert der VKU die Ausweitung der Aufgaben für kommunale Unternehmen durch den neuen Leitfaden. Nach den neuen Regelungen sollen Stromnetzanbieter, die ihre Glasfaserinfrastruktur an Telekommunikationsanbieter vermieten, diese künftig dazu verpflichten, anderen Unternehmen den Zugang zum gemieteten Netz zu den gleichen Bedingungen zu ermöglichen. Eine solche Regelung habe in der Vergangenheit nur für Telekommunikationsanbieter gegolten, die von der Bundesnetzagentur reguliert werden. Die Agentur würde damit ihre Regulierungspflicht auf die Stromnetzbetreiber abwälzen.
 
Für die Mitverlegung von Breitband-Anschlusskabeln in den Stromnetzgräben hält die Bundesnetzagentur in ihrem neuen Leitfaden drei Verlegungsalternativen für denkbar. Bei der Ersten könne die Mitverlegung eines Breitband-Kabels im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens (TK-Unternehmen) durch den Stromnetzbetreiber durchgeführt werden. Dieser würde die entsprechenden Aufwendungen für die Tiefbaumaßnahmen vom TK-Anbieter erstattet bekommen.
 
In der zweiten Variante könne der Stromnetzbetreiber die Verlegung auf eigene Kosten durchführen und die Breitband-Leitungen später an TK-Unternehmen vermieten oder selbst als Anbieter auftreten. Als dritte Variante wäre ein Verkauf der Leitungen zu „besonderen“ Konditionen durch den Stromnetzbetreiber an die TK-Anbieter denkbar. [ps]

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