LMK: Lizenz für Sat.1-Drittsendezeiten mit kuriosem Winkelzug

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat Fakten geschaffen und die von den Konkurrenten N24 und Meta angefochtene Vergabe der Drittsendezeiten auf Sat.1 an die bisherigen Zulieferer News and Pictures und DCTP zunächst bestätigt – allerdings mit bemerkenswerten Winkelzügen.

Damit seien alle Voraussetzungen für die abschließende Prüfung durch Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zur Zulassung erfüllt, teilte die LMK im Anschluss an ihre Sitzung am Montag mit. Im Anschluss werde die Behörde die rechtsmittelfähigen Bescheide an alle Bewerber übermitteln.
 
Die LMK hatte am 17. Oktober entschieden, die Sendeplätze auf RTL und Sat.1 für unabhängige Dritte abermals an die Produktionsgesellschaft DCTP des Filmemachers Alexander Kluge und die News and Pictures des Mainzer TV-Unternehmers Josef Buchheit zu vergeben (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete). 

Der leer ausgegangene Bewerber Meta Productions („Akte 2012“, „Escher“) sprach von einem „intransparenten Verfahren“ und strengte ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße an. Mit einer Entscheidung im Eilverfahren ist noch im Februar zu rechnen. N24 hält das Verfahren für unrechtmäßig, weil Sendervertretern vorab seitens der LMK signalisiert worden sei, die Lizenzen würden ohnehin wieder DCTP und News & Pictures zugesprochen.
 
Die LMK betonte, die Zulassungsentscheidung sei unter dem Vorbehalt der Einigung über eine Vereinbarung zur Finanzierung der Drittsendezeiten erfolgt. Mit DCTP habe sich Sat.1 inzwischen geeinigt, mit News and Pictures hingegen nicht, weil der Sender für die kommenden Lizenzperiode einen Vertrag mit „wirtschaftlich erheblich schlechteren Konditionen“ vorgeschlagen habe. Zudem finde eine „rundfunkrechtlich unzulässige Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des Drittsendezeitveranstalters“ statt. Damit sei das Angebot von Sat.1 „nicht staatsvertragskonform“.
 
Um vom Rundfunkstaatsvertrag für diesen Fall vorgesehene Konsequenzen bis hin zum Lizenzentzug zu vermeiden, griff die LMK auf einen formalen Kniff zurück und schrieb kurzerhand die bisher geltenden und als gültig eingestuften Konditionen zwischen News and Pictures und Sat.1 in der neuen Zulassung fort. Der Privatsender kann diese Kröte nun schlucken oder „eine neue Vereinbarung auf gesetzlicher Grundlage“ abschließen. [ar]

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