Länder für Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Befreiung des Rundfunkbeitrags bei einer Zweitwohnung rechnen die Länder mit einer Menge unterschiedlicher Fälle.

„Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen“, sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder mit Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro pro Wohnung und Monat am Mittwoch grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit Zweitwohnung müssen aber nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen. Die bisherige Regelung verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Der Gesetzgeber muss bis spätestens Ende Juni 2020 nachbessern.
 
Die Neuregelung muss nach Ansicht der Länder im Kern zwei Ergänzungen enthalten. „Einmal, dass auf Antrag eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung möglich ist“, sagte Raab. „Zum Zweiten aber auch, dass dafür ein Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung erbracht werden muss.“ Das werde nicht alle Inhaber einer Zweitwohnung betreffen.
 
Die Staatssekretärin wies darauf hin, dass schon jetzt in bestimmten Fällen eine Befreiung möglich ist. „Wer gerade in einem laufenden Verfahren zum Rundfunkbeitrag ist, kann nach den Ausführungen des Gerichts auf Antrag auch rückwirkend vom Beitrag befreit werden.“

[dpa]

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14 Kommentare im Forum

  1. Genau, einfach ARTE gucken ohne zu bezahlen... Nein im Ernst, was soll das Verwaltungsmonster? Man hat doch Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter. Warum sollen also irgend welche Nachweise erbracht werden? Vielleicht denke ich ja zu einfach, aber so sollte es doch sein: 1. Beitragszahler mit der Beitragsnummer XYZ zahlt für Wohnung 1 und aktuell auch für Wohnung 2 2. Der Beitragszahler stellt einen Antrag auf Befreiung für Wohnung 2 unter Verweis auf Wohnung 1 mit der entsprechenden Beitragsnummer. 3. Der Beitragsservice prüft den Antrag anhand der Daten der Einwohnermeldeämter... Fertig! Das sollte doch nicht mehr Aufwand verursachen, als z. B. Befreiungsanträge von ALG 2 Empfängern oder Behinderten...
  2. Es zeigt nur wieder auf, wie schwachsinnig das System ist. Aber es generiert halt fließende Gelder. Wenn man ein funktionierendes und vor allem gerechtes System einführen wollte, würde man den Beitrag vom Finanzamt einziehen lassen.
  3. Dann darf aber in der Zweitwohnung keine Person für länger wohne, die in einer anderen Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen müßte. Eigene Kinder, andere Verwandte und nicht verwandte Personen. Wenn die Zweitwohnung vom Eigentümer nur 4-6 Wochen im Jahr für Urlaub genutzt wird und sonst vermietet wird, dann beginnen die Probleme.
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