Länder wollen Beiträge länger in Mediatheken belassen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Verpasste Sendungen gibt’s noch in den Mediatheken von ARD und ZDF. Aber meist nur eine Woche. Die Bundesländer wollen die Frist nun aufheben. Sie wollen das aber „angemessen abwägen“.

Die Länder wollen die zeitliche Begrenzung für die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Mediatheken im Internet aufheben. Wer eine Sendung verpasst hat, kann sie in der Mediathek noch sehen – aber in der Regel nur bis zu sieben Tage. Das ist vielen Zuschauern ein Dorn im Auge. Die Länderchefs gehen nun in die Offensive. „Wir würden gerne auf die Sieben-Tage-Frist verzichten“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag nach dem Treffen der Regierungschefs in Heidelberg. Sie koordiniert die Medienpolitik der Länder.
 
Die Bundesländer wollten zunächst mit der EU-Kommission in Verhandlungen treten und Kontakt mit den Verlegern aufnehmen, sagte Dreyer. Sie riet den Verlagen „zu großer Gelassenheit“. „Weil wir nicht einfach irgendetwas aus der Wundertüte hervorzaubern. Wir werden das angemessen abwägen, was möglich ist, was auch akzeptiert werden kann.“

Der Verband der Zeitungsverleger BDZV zeigte sich auf Anfrage entspannt. „Die 7-Tage Regelung war für die Zeitungsverleger zu keinem Zeitpunkt ein Problem“, sagte Hans-Joachim Fuhrmann, Mitglied der BDZV-Geschäftsleitung. „Unsere Forderung konzentriert sich darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten keine presseähnlichen Angebote im Internet machen.“
 
Fernseh- und Hörfunksendungen dürfen nach jetziger Regelung nur bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Internet angeboten werden. Ein längeres Zeigen ist möglich, aber nur nach einem Genehmigungsverfahren, dem sogenannten Dreistufentest. Beides wurde 2009 geregelt – dabei ging es um Zusagen Deutschlands gegenüber der EU-Kommission in einem Verfahren um die Prüfung der Rundfunkgebühren.
 
Bei dem Dreistufentest prüfen die Aufsichtsgremien, ob das Angebot den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht. Die Inhalte müssen auch zum publizistischen Wettbewerb beitragen. Der Finanzaufwand wird ebenfalls geprüft. Die Regelung war ein Kompromiss zwischen EU-Vorgaben und deutschem Recht.
 
Die Ministerpräsidenten einigten sich am Freitag einstimmig auf diesen Beschluss: „Sie beauftragen die Rundfunkkommission, einen Entwurf für einen zeitgemäßen Telemedienauftrag von ARD, ZDF und DLR (Deutschlandradio) vorzulegen, durch den insbesondere die bisherige Sieben-Tage-Regelung ersetzt wird.“
 
Das ZDF wertete es nach Angaben eines Sprechers positiv, „dass die Ministerpräsidenten planen, die Begrenzung der Verweildauer von Inhalten der Mediatheken aufzuheben“. [dpa]

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14 Kommentare im Forum

  1. AW: Länder wollen Beiträge länger in Mediatheken belassen Was heist angemessen? warum bleiben die nicht mehre Monate drin (wo es Sinn macht).
  2. AW: Länder wollen Beiträge länger in Mediatheken belassen ... würde es so kommen, wäre es ein längst überfälliger Schritt!
  3. AW: Länder wollen Beiträge länger in Mediatheken belassen Für mich -für immer. Das ist doch alles ohnehin abbezahlt und die Privaten haben ja auch nicht jeden 8. Tag mehr Quote. GEZ bekämpft man anders, aber nicht so.
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