Landesmedienanstalt verhängt Bußgeld gegen YouTuber Leon Machère

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat gegen den bekannten YouTuber „Leon Machère“ wegen Schleichwerbung ein Bußgeld verhängt.

„Leon Machère“ habe trotz mehrfacher Hinweise der MA HSH unterlassen, ein Video als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen, in dem es um die Folierung seines Autos ging, teilte die Anstalt am Montag mit. Wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags soll der YouTuber 5.000 Euro Bußgeld zahlen.

Damit setzt die Medienanstalt ihr Vorgehen gegen bekannte YouTuber fort. Im vergangenen Dezember hatte das Kontrollgremium bereits Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht verhängt.

„Leon Machère“ hat mehr als zwei Millionen Abonnenten für seinen Videokanal. In dem beanstandeten Video stellte der YouTuber nach Einschätzung der Medienanstalt die betreffende Firma ausgiebig positiv dar. Die Behörde wies darauf hin, dass die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag „auch für fernsehähnliche Telemedien“ gelten.

„Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden.“
[dpa]

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25 Kommentare im Forum

  1. Sie hätten den schleich-werbenden nicht mit der Namensnennung auch noch belohnen dürfen. 5000€ hat der Kerl bestimmt schnell als WKZ wieder drinn.
  2. Ein Youtube-Kanal soll also ein fernsehähnliches Telemedium sein. Soso Aus dem Rundunkstaatsvertrag (komischer Name für ein Gesetz) Wie kann das was da drinsteht für einen Youtuber gelten? Ist der jetzt privater Rundfunk, oder wie? Im allerersten Satz von dem Ding steht, das gilt für Rundfunk. Youtube ist kein Rundfunksender. Youtuber erst recht nicht. Es gibt andere Gesetze, die die Kennzeichnung von Werbung erfordern, diese hätte man heranziehen sollen. Ein Youtube-Kanal ist jedenfalls mehr ein Blog als ein Telemedien-Angebot eines Rundfunksenders. Und so ein Blogger muss seinen Kram auch als Werbung kennzeichnen, wenn es denn Werbung ist. Und in der heutigen Zeit scheinen da manche Richter und Konsumenten schlichtweg überfordert zu sein. Es soll sogar Leute geben, die verstehen nicht, was Sponsoring bedeutet und ereifern sich darüber, dass ein Hinweis auf Sponsoring keine Kennzeichnung für Werbung sei. Falls irgendwelche technikverwirrten Richter dazu gebracht wurden, Internetvideos und den Rundfunkstaatsvertrag in einen Topf zu werfen, sollte man jedenfalls soviel sein und dann die Präambel ändern. Oder sich mal mit Web 2.0 richtig auseinandersetzen, statt immer wieder zu versuchen andere Gesetze dafür krum zu biegen. Gibt es ja nicht erst seit letztem Jahr das 2.0. Achso ich vergaß, als die meisten der Gesetze geschrieben wurden, die auf das Web angewendet werden, gab es nichtmal Web 1.0.
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