Landesmedienanstalten: 60 Minuten Werbung pro Tag im Radio

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Nach dem Willen der Landesmedienanstalten sollen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Hörfunk mit 60 Minuten Werbung pro Tag begnügen. Zudem soll die Werbung nur auf einem Sender pro Anstalt platziert sein.

Das habe die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten als Änderungsantrag für den nächsten Rundfunkstaatsvertrag bereits am 17. Januar beschlossen, sagte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Siegfried Schneider in München.
 
Diese Werbe-Obergrenze entspricht nach BLM-Angaben der derzeitigen Regelung im Norddeutschen Rundfunk (NDR). Mit Blick auf Werbe-Erhebungen von Nielsen Media Research verwies Schneider auf die schon bisher festgelegte zulässige Werbedauer pro Werktag bei den Sendeanstalten. Diese reiche von 60 Minuten im NDR bis 128 Minuten in Hessischem Rundfunk (HR) oder Bayerischem Rundfunk (BR).

Schneider und die Direktoren der Landesmedienanstalten würden sichdemnach – anders als beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen – im Hörfunkmit einer Werbebeschränkung statt eines kompletten Werbeverzichtsbegnügen. „Die Werbebranche will die Hörfunkwerbung auch imöffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten“, sagte Schneider dazu.
 
DasFernsehen hingegen müsse sich aus seiner Sicht mit derGebührenfinanzierung zufriedengeben.Seit Jahren beklagen die bundesweit 14 Landesmedienanstalten -zuständig für Zulassung und Aufsicht des privaten Hörfunks undFernsehens – die aus ihrer Sicht ungleichen Wettbewerbsbedingungen.
 
Dieöffentlich-rechtlichen Sender sollten sich mit den erhobenen Gebührenbegnügen und nicht den Werbekuchen der Privatsender in Millionenhöheanknabbern. „Es muss einen fairen Wettbewerb im dualen System geben“,betonte Schneider. [js/dpa]

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