Landgericht Potsdam fällt Urteil gegen Kabelnetzbetreiber

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Landgericht Potsdam hat im Rechtsstreit der Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte (VG Media) gegen einen brandenburgischen Kabelnetzbetreiber entschieden, dass der Lizenzvertrag der beiden Unternehmen den Kabelanbieter nur gestatte, ausschließlich Netzebene-4-Kabelbetreiber rechtefrei zu beliefern.

Laut dem Urteil vom 14. November darf der Anbieter aus Brandenburg an der Havel nur Netzebene-4-Kabelbetreiber beliefern, teilte die Gesellschaft am Mittwoch mit. Bei dem der gerichtlichen Auseinandersetzung zugrunde liegenden Lizenzvertrag handele es sich um eine standardisierte Vereinbarung der VG Media mit verschiedensten Kabelnetzbetreibern, die in der Regel in den Netzbetreiberverbänden ANGA und FRK zusammengeschlossen sind.

Der beklagte Kabelnetzbetreiber soll einen fremden Kabelnetzbetreiber der Netzebene 3 mit den Programmsignalen der von der VG Media vertretenen Sendeunternehmen beliefert haben. Als Netzebene 3 wird gemeinhin das Kabelnetz über öffentlichen Grund verstanden, während die Netzebene 4 als Kabelnetz über privaten Grund von der Grundstücksgrenze in das Haus oder die angeschlossenen Wohnungen verläuft. Der beklagte Kabelnetzbetreiber soll die Auffassung vertreten haben, er dürfe den fremden Netzbetreiber „rechtefrei“ beliefern. Dieser Auffassung hat das Gericht ausdrücklich widersprochen.
 
„Das Urteil bekräftigt unser Verständnis des Umfangs der Rechteeinräumung durch die VG Media und bestärkt die Vielzahl der sich vertragstreu verhaltenden Lizenznehmer“, erklärte Bernd Delventhal, Leiter Kommunikation der VG Media.
 
Update 18.03 Uhr: Leadsatz angepasst. Betroffen ist Netzebene 4 rpt 4[rh]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Landgericht Potsdam fällt Urteil gegen Kabelnetzbetreiber Ja, was nun... NE-3 oder NE-4 oder wieder doch NE-3? Der Newsbot hat bald alle Möglichkeiten MEHRFACH durch. Ist jetzt "ausschließlich Netzebene-4-Kabelbetreiber rechtefrei zu beliefern" die letzte Fassung, oder wird das nochmal korrigiert? Wenn ich richtig zählte, ist das Meldung/Thread Nummer 4.
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