Lehrerin fliegt mit Tochter zum RTL „Dschungelcamp: Geldstrafe

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Weil sie ihre Tochter zu den Dreharbeiten von RTLs „Dschungelcamp“ begleitete, ließ sie sich krankschreiben. Nun verhängte ein Gericht der Lehrerin eine Geldstrafe von 7000 Euro.

Das Amtsgericht Soltau hat einen Strafbefehl von 7000 Euro gegen eine Lehrerin verhängt, die ihre Tochter zum RTL-Dschungelcamp nach Australien begleitet hatte. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe die Geldstrafe „wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ beantragt, teilte eine Sprecherin mit. Die Anklagebehörde gehe davon aus, dass die Lehrerin eine Ärztin durch wahrheitswidrige Angaben zur Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung veranlasst habe. So habe sie die Tochter zu den Dreharbeiten für die RTL-Sendung „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ begleiten können. „Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig“, sagte die Sprecherin am Mittwoch.

„Wir werden den Strafbefehl nicht akzeptieren, innerhalb der laufenden Frist Einspruch einlegen und erforderlichenfalls den rechtlichen Weg ausschöpfen“, sagte dazu Andreas Hebestreit, der Anwalt der Lehrerin. „Meine Mandantin war tatsächlich erkrankt, anderslautende Mutmaßungen weisen wir entschieden zurück.“
 
Die Pädagogin war krankgeschrieben worden, nachdem sie zuvor vergeblich einen Antrag auf Urlaub eingereicht hatte. Als das bekannt wurde, hagelte es Kritik von Elternvertretern. Die Landesschulbehörde leitete ein Disziplinarverfahren ein. „Wir warten darauf, dass uns der Strafbefehl zugeht und werden dann die notwendigen Schritte einleiten“, sagte eine Sprecherin. Die Möglichkeiten reichten vom Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. [dpa/kw]

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41 Kommentare im Forum

  1. ich glaub, sowas machen doch viele Eltern, wenn es um das eigene Kind geht. Insofern halte ich das für gängige Praxis. Man sollte es doch nicht an die große Glocke hängen, auch wenn ich es nicht begrüße so zu handeln, wirds aber doch gemacht.
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